Allgemeine Bedingungen und Konditionen
Garzon Plaza Ltd.
Allgemeine Bedingungen und Konditionen
(AGB)
Einleitung
Das Hotel Garzon Plaza**** (im Folgenden: „Hotel” oder „Dienstleister”) weist alle Besucher, Interessenten und zukünftigen Gäste darauf hin, dass sie vor der Nutzung der Website des Hotels, sowie vor der Bestellung der über die Website zugänglichen Dienstleistungen verpflichtet sind, sich mit den jeweils geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB”) sowie der Datenschutzerklärung und den Datenschutzbestimmungen vertraut zu machen.
Durch die weitere Nutzung der Website bzw. durch das Absenden einer Buchungsanfrage oder einer Bestellung über die Website erklärt der Nutzer, dass er die jeweils geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowie die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen und verstanden hat und diese als für sich verbindlich anerkennt.
Sollte der Nutzer die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Datenschutzrichtlinie nicht akzeptieren, ist er nicht berechtigt, über die Website eine Buchung vorzunehmen oder die Dienstleistung zu bestellen.
In Anbetracht dessen, dass gemäß § 6:78 Abs. 1 des Gesetzes V von 2013 über das Bürgerliche Gesetzbuch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen erst dann Bestandteil des Vertrags werden, wenn deren Verwender es der anderen Partei ermöglicht hat, deren Inhalt vor Vertragsabschluss zur Kenntnis zu nehmen, und diese ihn akzeptiert hat, informiert der Dienstleister die Gäste darüber, dass die jeweils gültigen AGB auf der offiziellen Website des Hotels (https://garzonplaza.hu) sowie in Papierform an der Rezeption des Hotels jederzeit einsehbar. Bei mündlichen Angeboten weist der Dienstleister den Gast ausdrücklich auf die Verfügbarkeit der AGB hin.
Mit der Annahme des Angebots bzw. der Buchung über die Website oder der Übermittlung einer Buchungsanfrage erklärt der Gast, dass er die jeweils geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowie die Inhalte der geltenden Datenschutzbestimmungen zur Kenntnis genommen und verstanden hat und diese als für sich verbindlich anerkennt.
Die vorliegenden AGB sind untrennbarer Bestandteil jedes Vertrags über die Erbringung bestimmter Beherbergungsleistungen und/oder damit verbundener Zusatzleistungen (im Folgenden: Dienstleistungsvertrag), der zwischen dem Dienstleister und dem Gast oder dem Kostenträger gemäß den in Kapitel VIII dieser AGB festgelegten Regeln zustande kommt.
I. Begriffsbestimmungen
Die in den AGB (und/oder im Dienstleistungsvertrag) verwendeten Begriffe und Ausdrücke haben folgende Bedeutung:
Dienstanbieter: Garzon Pláza Kft.
Hauptsitz: 9024 Győr, Vasvári Pál utca 1. Gebäude B.
Adresse der Dienstleistung: Hotel Garzon Pláza****, 9024 Győr, Vasvári-Pál-Straße 1, Gebäude B.
Unternehmensregistrierungsnummer: 08 09 015113
Steuernummer: 13995803208
Website-Adresse: https://garzonplaza.hu/
Telefonnummer: +36-96/900-500
E-Mail-Adresse: hotel@garzonplaza.hu
einzeln vertreten durch: Balázs Károly Matusz Vorsitzender CEO
Gast: die natürliche Person, die den Dienstleistungsvertrag mit dem Dienstleister abschließt, sowie alle Personen, die auf der Grundlage des Dienstleistungsvertrags gemeinsam mit dem Vertragspartner die Beherbergungsleistung und/oder die Zusatzleistungen in Anspruch nehmen.
Mitreisende Person: eine Person, die zusammen mit dem Vertragspartner anreist und sich gemeinsam mit diesem im Hotel bzw. im Zimmer aufhält und die die Beherbergungsleistung und/oder die Zusatzleistungen gemeinsam mit dem Vertragspartner in Anspruch nimmt.
Sofern nichts anderes bestimmt ist, gelten die in diesen AGB verwendeten „Unter dem Begriff ”Gast“ sind der Vertragspartner sowie alle mit ihm anreisenden bzw. die Dienstleistungen gemeinsam mit ihm in Anspruch nehmenden Personen zu verstehen. Die für den Gast geltenden Rechte, Pflichten, Haftungsregeln und sonstigen Bestimmungen gelten entsprechend auch für die mitreisenden Personen.
Kostenträger: die natürliche Person, juristische Person oder Organisation ohne Rechtspersönlichkeit, die den Gegenwert der Dienstleistung ganz oder teilweise an den Dienstleister zahlt bzw. sich zur Zahlung verpflichtet.
Die Kosten können vom Gast, von einer mitreisenden Person sowie von jedem beliebigen Dritten getragen werden.
Sofern sich eine Bestimmung dieser AGB auf die Zahlungsverpflichtung, die Zahlung oder Rückerstattung des Entgelts oder eine sonstige finanzielle Abrechnung bezieht, ist diese Bestimmung – je nach ihrem Inhalt – entsprechend auch auf den Kostenträger anzuwenden, selbst wenn in der betreffenden Bestimmung ausdrücklich nur der Gast genannt wird.
Gegenwert oder Preis oder Gebühr: die dem Dienstleister für die Inanspruchnahme des jeweiligen Dienstes zustehende, in Geld ausgedrückte Gebühr, zu deren Zahlung der Gast oder der Kostenträger verpflichtet ist.
Gegenwertanteil: ein bestimmter Teil des Gegenwerts.
Zusatzleistung: sonstige Leistungen, die der Dienstleister seinen Gästen zur sinnvollen Freizeitgestaltung, zur Erhaltung der Gesundheit und zur Verbesserung des körperlichen Wohlbefindens anbietet und die nicht Bestandteil der jeweiligen Art der Beherbergungsleistung sind, vorausgesetzt, dass der Dienstleister diese den Gästen zum Zeitpunkt der Dienstleistung anbietet oder bereitstellt (z. B. kostenpflichtiges Parken, Konsum in der Maxi-Bar, Massagen und/oder Körperbehandlungen, Transfers, aktuell beworbene Dienstleistungen). Das Angebot an verschiedenen Arten von Zusatzleistungen, die den Gästen in einem bestimmten Zeitraum zur Verfügung stehen, sowie deren Gegenwert veröffentlicht der Dienstleister auf der Website oder teilt über diese vor oder während der Erbringung der Beherbergungsleistung – je nachdem, wann der Bedarf an den Zusatzleistungen entsteht –, in jedem Fall jedoch vor der Inanspruchnahme gesondert informiert. Der Umfang der Zusatzleistungen variiert zu verschiedenen Jahreszeiten bzw. kann sich ändern; und der Gast kann die entsprechenden Zusatzleistungen bei Abschluss des Dienstleistungsvertrags oder auch danach in Anspruch nehmen, einschließlich der Dauer der Erbringung der Beherbergungsleistung. Der Umfang, der Inhalt, die Bedingungen und die Gegenleistung der Zusatzleistungen sind stets Bestandteil der AGB, und deren Bestimmungen gelten als Anhänge der AGB.
Unterkunftsdienstleistungen: die Bereitstellung von Unterkünften im Hotel für einen nicht länger andauernden, nächtlichen Aufenthalt, der auch die Erholung umfasst, sowie die Erbringung weiterer Dienstleistungen, die in direktem Zusammenhang mit dieser Unterbringung stehen, so beispielsweise Restaurantleistungen wie die Bereitstellung des Frühstücks, die nicht zu den Zusatzleistungen gehören.
Zimmer: Ein-, Zwei- oder Mehrbettzimmer, Appartements oder Suiten im Hotel. Die jeweils verfügbaren Zimmertypen finden Sie auf der Website des Hotels.
Hotel: Hotel Garzon Pláza****, das sich inmitten der Natur unter der Adresse 9024 Győr, Vasvári Pál Straße 1, Gebäude B befindet und dessen Betreiber der Dienstleister, die Garzon Pláza Kft., ist.
Dienstleistung: die allgemeine Bezeichnung der Beherbergungsleistung oder, falls die Parteien im Dienstleistungsvertrag die Erbringung von Zusatzleistungen vereinbart haben oder der Dienstleister solche anbietet, die zusammenfassende Bezeichnung der Beherbergungsleistung und der Zusatzleistung(en).
Dienstleistungsvertrag: die zwischen den Parteien geschlossene Vereinbarung, deren Gegenstand die Dienstleistung ist.
Vertragsparteien (im Folgenden: Parteien): die Vertragsparteien des Dienstleistungsvertrags, d. h. die Vertragspartner des Dienstleistungsvertrags und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nämlich einerseits der Dienstleister und andererseits der Gast oder der Kostenträger.
Website: das Portal https://garzonplaza.hu sowie alle Unterseiten, deren Betreiber der Dienstanbieter ist.
Bankkarte: Ein Zahlungsmittel, das Barzahlungen ersetzt und von einer Bank an ihre Kunden mit einem bei ihr geführten Konto ausgegeben werden kann. Der Begriff „Bankkarte“ umfasst sowohl Kreditkarten als auch Debitkarten. Eine Liste der vom Dienstleister akzeptierten Bankkarten finden Sie auf der Website sowie an der Rezeption des Hotels.
II. Maßgebliche Rechtsvorschriften
Zu den in den AGB und/oder im Dienstleistungsvertrag ausdrücklich genannten bzw. nicht ausdrücklich genannten, aber für das Rechtsverhältnis zwischen dem Dienstleister und dem Gast maßgeblichen Rechtsvorschriften gehören insbesondere die folgenden:
- Gesetz Nr. V von 2013 über das Bürgerliche Gesetzbuch (im Folgenden: BGB);
- Gesetz Nr. CLXIV von 2005 über den Handel (im Folgenden: Kertv.);
- Gesetz LXXVI von 2009 über die allgemeinen Vorschriften für die Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten (im Folgenden: Dienstleistungsgesetz);
- das Gesetz CLV von 1997 über den Verbraucherschutz (im Folgenden: Verbraucherschutzgesetz);
- Gesetz XLVII von 2008 über das Verbot unlauterer Geschäftspraktiken gegenüber Verbrauchern (im Folgenden: Gesetz zum Verbot unlauterer Geschäftspraktiken);
- Gesetz CXII von 2011 über das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und die Informationsfreiheit (im Folgenden: Info-Gesetz);
- Gesetz C von 1990 über die Kommunalsteuern (im Folgenden: Htv.);
- Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates (DSGVO);
- die Regierungsverordnung Nr. 239/2009. (20. Oktober) (im Folgenden: Regierungsverordnung über Beherbergungsdienstleistungen).
III. Geltungsbereich dieser AGB
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden am 1. Juni 2026 auf der vom Dienstanbieter betriebenen Website veröffentlicht.
Die AGB treten am Tag ihrer Veröffentlichung auf der Website in Kraft, und ihre Bestimmungen gelten für Dienstleistungsverträge, die am Tag des Inkrafttretens sowie danach geschlossen werden. Auf Verträge, die vor dem Inkrafttreten geschlossen wurden, finden die AGB keine Anwendung; deren Rechtsverhältnis bleibt unberührt.
Der sachliche Geltungsbereich dieser AGB erstreckt sich auf alle Dienstleistungsverträge, sofern die Vertragsparteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren.
Die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden keine Anwendung – oder nur dann, wenn die Vertragsparteien etwas anderes vereinbart haben, und zwar in dem vereinbarten Umfang – auf jene Dienstleistungsverträge, in denen die Vertragsparteien den vollständigen oder teilweisen Ausschluss der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich festlegen.
Der persönliche Geltungsbereich dieser AGB erstreckt sich auf den Dienstleister sowie auf den Gast und/oder den Kostenträger, der mit ihm einen Dienstleistungsvertrag abschließt.
Als Anhang zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten alle Informationen, Beschreibungen und Bedingungen, die der Dienstleister dem Gast zur Verfügung stellt, die den Inhalt und die Bedingungen der einzelnen Dienstleistungen festlegen und die formal von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen getrennt sind.
Für das Dienstleistungsverhältnis sind der Dienstleistungsvertrag, die vorliegenden AGB sowie die Anhänge zu den AGB gemeinsam maßgebend.
Sollten Abweichungen oder Widersprüche zwischen den Bestimmungen des Dienstleistungsvertrags und den vorliegenden AGB bestehen, so sind in erster Linie die Bestimmungen des Dienstleistungsvertrags maßgebend.
Sollten Abweichungen oder Widersprüche zwischen den AGB und deren Anhängen bestehen, so sind die Bestimmungen der AGB maßgebend.
Sonstige vom Dienstleister veröffentlichte Hinweise, Beschreibungen oder Informationen gelten nur dann als Bestandteil des Vertrags, wenn in den AGB oder im Dienstleistungsvertrag ausdrücklich darauf verwiesen wird.
Sofern die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart haben, sind die Dokumente so auszulegen, dass sie im Einklang miteinander stehen und im Sinne des Vertragszwecks, nach Treu und Glauben sowie im Einklang mit dem Grundsatz der zweckgemäßen Rechtsausübung angewendet werden.
IV. Der Dienstleistungsvertrag
IV.1. Zustandekommen des Dienstleistungsvertrags
Der Dienstleistungsvertrag kommt zwischen dem Dienstleister und dem Gast sowie – sofern zutreffend – dem Kostenträger mündlich, schriftlich oder auf elektronischem Wege zustande.
Bei mündlichem Vertragsabschluss kommt der Dienstleistungsvertrag zustande, sobald die eine Partei das Angebot der anderen Partei (im Folgenden: „Angebot”) mündlich – insbesondere telefonisch – annimmt. Die mündliche Annahme muss zeitgleich mit dem Angebot oder innerhalb einer angemessenen Frist erfolgen; andernfalls verliert das Angebot seine Gültigkeit und der Dienstleistungsvertrag kommt nicht zustande. Der Dienstleister kann die mündliche Vereinbarung in einer schriftlichen Bestätigung (im Folgenden: „Bestätigung”) festhalten, die der schriftlichen Bestätigung des Vertragsinhalts dient.
Bei einem schriftlichen oder elektronischen Vertragsabschluss – wozu insbesondere die Kommunikation per E-Mail gehört – kommt der Dienstleistungsvertrag zustande, wenn
i) der Gast das auf den Vertragsabschluss gerichtete Angebot des Dienstleisters schriftlich oder auf elektronischem Wege annimmt, oder
ii) Der Dienstleister sendet dem Gast eine schriftliche Bestätigung seines Angebots, und der Gast akzeptiert die darin enthaltenen Bedingungen.
Die auf der Website des Dienstleisters veröffentlichten sowie an der Rezeption des Hotels erhältlichen Preise, Pauschalangebote, Sonderaktionen und sonstige Bedingungen – sofern diese nicht als konkrete, namentlich adressierte Angebote gelten – gelten als informative Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Die Annahme dieser Angebote durch den Gast gilt in jedem Fall als gesonderte Bestellung, auf deren Grundlage der Dienstleister berechtigt ist, eine Bestätigung zu versenden.
Der Dienstleister legt sonstige mit der Beherbergungsleistung verbundene Dienstleistungen (insbesondere: Halbpension, kostenpflichtige Wellness-Leistungen usw.) im individuellen Angebot bzw. in den Anhängen der jeweils geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen fest. Über die Bedingungen für die Inanspruchnahme der Zusatzleistungen informiert der Dienstleister im Angebot oder in den AGB.
Der Gast ist berechtigt, beim Dienstleister mündlich oder schriftlich ein individuelles, auf ihn zugeschnittenes Angebot anzufordern.
Nimmt der Gast das Angebot in einer Weise an, die von dessen Inhalt abweicht, gilt diese Abweichung als Gegenangebot, das erst mit der Annahme durch den Dienstleister zum Vertragsabschluss führt. Der Dienstleister ist berechtigt, das Gegenangebot anzunehmen oder ein neues Angebot zu unterbreiten.
Sollte der Dienstleister eine Bestätigung versenden, deren Inhalt von der Annahme durch den Gast abweicht, gilt dies als neues Angebot. In diesem Fall kommt der Vertrag ausschließlich durch die ausdrückliche Annahme durch den Gast zustande.
Der Inhalt des Dienstleistungsvertrags ergibt sich aus der gemeinsamen Auslegung des vom Dienstleister unterbreiteten Angebots, der Bestellung des Gastes sowie der Bestätigung des Dienstleisters, sofern die Parteien nicht schriftlich einen davon abweichenden Einzelvertrag abschließen.
Die Mindestinhalte des Dienstleistungsvertrags werden in diesen AGB festgelegt.
Im Falle einer Streitigkeit zwischen den Parteien ist diejenige Partei zum Nachweis des Zustandekommens, des Inhalts, der Änderung bzw. der Beendigung des Dienstleistungsvertrags verpflichtet, die sich darauf beruft, unabhängig von der Form des Vertragsabschlusses (mündlich, schriftlich, elektronisch). Im Falle der schriftlichen Form gilt dies auch dann, wenn das betreffende Dokument nicht als privatschriftliche Urkunde mit voller Beweiskraft gilt.
IV.2. Mindestanforderungen an den Inhalt des Dienstleistungsvertrags
Der Dienstleistungsvertrag muss, sofern nichts anderes vorgesehen ist, mindestens Folgendes umfassen:
- das Datum bzw. die Dauer der Beherbergungsleistung, d.h. den Tag der Ankunft (im Folgenden "Anreisedatum") und den Tag der Abreise (im Folgenden "Abreisedatum"),
- den Namen des Gastes,
- die E-Mail-Adresse und die Anschrift des Gastes
- die Telefonnummer des Gastes,
- die Anzahl und die Namen der Personen, die mit dem Gast anreisen und sich gemeinsam mit ihm dort aufhalten
- die Art der Beherbergungsleistung, einschließlich des Zimmertyps und der gewünschten Unterkunftsart, oder bei Inanspruchnahme mehrerer Beherbergungsleistungen die Anzahl der Beherbergungsleistungen und bei Inanspruchnahme verschiedener Arten von Beherbergungsleistungen die Anzahl der Beherbergungsleistungen getrennt für jede Art von Beherbergungsleistung,
- den Gegenwert,
- die vom Gast gewünschte Zahlungsart sowie den Hinweis, dass es sich um eine nicht erstattungsfähige Zahlung handelt,
- die angeforderte(n) Zusatzleistung(en), wenn diese dem Gast bereits vor Beginn der Erbringung der Beherbergungsleistung bekannt war(en).
Sofern der Gast und der Kostenträger nicht identisch sind, sind der Name des Kostenträgers (Firmenname), seine Anschrift oder seinen Sitz sowie im Falle eines Unternehmens die Steuernummer des Kostenträgers anzugeben, wobei in diesem Fall der Dienstleister den Dienstleistungsvertrag mit dem Kostenträger abschließt.
Sollte der oben genannte Mindestinhalt des Dienstleistungsvertrags nicht eindeutig aus dem Dienstleistungsvertrag selbst hervorgehen, wird der Inhalt des Dienstleistungsvertrags durch das/die Angebot(e) und letztlich durch diese AGB in der zum Zeitpunkt des Abschlusses des Dienstleistungsvertrags geltenden Fassung ergänzt.
Der Dienstleistungsvertrag gilt für einen festen Zeitraum (den Zeitraum zwischen dem Ankunftsdatum und dem Abreisedatum, einschließlich dieser beiden Tage).
Mit dem Abschluss des Dienstleistungsvertrags verpflichtet sich der Dienstleister, die im Dienstleistungsvertrag und in den vorliegenden AGB festgelegten Beherbergungsleistungen sowie – sofern diese im Dienstleistungsvertrag festgelegt sind– die Zusatzleistungen gemäß dem Dienstleistungsvertrag dem Gast gemäß den Bestimmungen des Dienstleistungsvertrags zu erbringen.
Der Gast verpflichtet sich, die Dienstleistung – sofern auch eine mit ihm zusammenreisende Person anreist – gemeinsam mit dieser Person bzw. diesen Personen in Anspruch zu nehmen, und haftet für das Verhalten der mitreisenden Person(en), das gegen die vorliegenden AGB, den Hausordnung und den geltenden Rechtsvorschriften sowie für die von ihnen verursachten Schäden.
Der Gast ist verpflichtet, für die fristgerechte Zahlung der gemäß dem Dienstleistungsvertrag fälligen Gegenleistung zu sorgen. Ist gemäß dem Dienstleistungsvertrag der Kostenträger zur Zahlung verpflichtet und kommt dieser seiner Zahlungsverpflichtung nicht fristgerecht nach, haftet der Gast gegenüber dem Dienstleister gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der Gegenleistung und sonstiger Zahlungsverpflichtungen.
Der Dienstleister und der Gast sind auf der Grundlage ihres gegenseitigen und übereinstimmenden Willens berechtigt, den Inhalt des Dienstleistungsvertrags zu ändern.
IV.3. Beendigung des Dienstleistungsvertrags
Der Dienstleistungsvertrag erlischt mit seiner vertragsgemäßen Erfüllung; darüber hinaus sind die Vertragsparteien berechtigt, den Dienstleistungsvertrag jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen, sei es mündlich oder schriftlich, zu kündigen.
Der Dienstleistungsvertrag kann nicht durch ordentliche Kündigung beendet werden.
Fälle einer außerordentlichen Kündigung des Dienstleistungsvertrags:
Der Gast ist berechtigt, den Dienstleistungsvertrag mit sofortiger Wirkung außerordentlich zu kündigen, und zwar in dem unerwarteten Fall, dass:
a/ der Dienstleister erbringt die im Dienstleistungsvertrag vereinbarte Dienstleistung für den Gast in einer Weise, die einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Vertragsbestimmungen darstellt, und stellt den vertragsgemäßen Zustand trotz Aufforderung durch den Gast nicht wieder her,
b) der Dienstleister sowie eine Person, die im Interesse oder zugunsten des Dienstleisters handelt, oder ein anderer Gast gegenüber dem Gast ein Verhalten an den Tag legt, das offensichtlich im Widerspruch zu einem friedlichen Aufenthalt und einer ruhigen Erholung im Hotel oder zu den Anforderungen des menschlichen Zusammenlebens steht, skandalöses oder unerträgliches Verhalten an den Tag legt und dieses trotz Aufforderung durch den Dienstleister nicht abstellt, die angeforderte(n) Zusatzleistung(en), sofern der Gast bereits vor Beginn der Erbringung der Beherbergungsleistung von der/den Zusatzleistung(en) Kenntnis erlangt hat,
c) der Dienstleister sowie eine Person, die im Namen oder zugunsten des Dienstleisters handelt, oder ein anderer Gast an einer ansteckenden Krankheit leidet, die die Gesundheit des Gastes gefährdet,
dass in den unter den Buchstaben a) bis c) genannten Fällen der sofortigen Kündigung keine vorherige Mahnung vorausgehen muss, wenn das beanstandete Verhalten so schwerwiegend ist, dass vom Gast nicht erwartet werden kann, den Dienstleistungsvertrag aufrechtzuerhalten.
Der Dienstleister ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung außerordentlich zu kündigen, und zwar in dem unerwarteten Fall, dass:
d/ der Gast beschädigt das Hotel – einschließlich des Zimmers –, die Einrichtungsgegenstände, das Zubehör, sonstige bewegliche oder unbewegliche Gegenstände, die Eigentum des Dienstleisters sind oder sich in dessen Besitz befinden, beschädigt und/oder zweckentfremdet und dies trotz Aufforderung nicht unterlässt,
e/ der Gast hält sich nicht an die Sicherheitsvorschriften und die Hausordnung des Dienstleisters, verhält sich gegenüber dessen Mitarbeitern in unzulässiger oder grober Weise, unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen steht, bedrohliches, beleidigendes oder anderweitig inakzeptables Verhalten an den Tag legt und damit anderen Gästen, die sich im Hotel aufhalten, oder anderen im Hotel anwesenden Personen gegenüber ein Verhalten an den Tag legt, das im Widerspruch zu einem friedlichen Aufenthalt und einer ruhigen Erholung sowie zu den Anforderungen des menschlichen Zusammenlebens steht, skandalös oder unerträglich ist, und dieses Verhalten trotz Aufforderung nicht einstellt,
f/ der Gast eine Straftat begeht,
g/ der Gast leidet an einer ansteckenden Krankheit, die die Gesundheit anderer Gäste oder des Personals, das im Interesse oder zugunsten des Dienstleisters handelt, gefährdet,
d. h., dass im Fall gemäß den Unterpunkten d/ – g/ einer Kündigung mit sofortiger Wirkung keine vorherige Abmahnung vorausgehen muss, wenn das beanstandete Verhalten so schwerwiegend ist, dass vom Dienstleister nicht erwartet werden kann, den Vertrag aufrechtzuerhalten.
A Dienstleister Tritt einer der oben genannten Fälle für eine außerordentliche Kündigung ein, ist der Gast verpflichtet, gleichzeitig mit der Mitteilung der außerordentlichen Kündigung durch den Dienstleister die gesamte gemäß dem Dienstleistungsvertrag fällige Gegenleistung zu zahlen, auch wenn er die Dienstleistung ganz oder teilweise nicht in Anspruch genommen hat. Der Dienstleister kann nach eigenem Ermessen ganz oder teilweise davon absehen.
Sofern der Dienstleistungsvertrag von der Gast Kündigt der Dienstleister den Vertrag aus einem in diesen AGB festgelegten Grund außerordentlich, ist der Gast verpflichtet, dem Dienstleister die Gegenleistung für die bereits in Anspruch genommenen Dienstleistungen zu zahlen.
Der Gast ist nicht verpflichtet, den Gegenwert der noch nicht in Anspruch genommenen Leistungen zu bezahlen.
Hat der Gast den Gegenwert der noch nicht in Anspruch genommenen Leistungen bereits im Voraus bezahlt, ist der Dienstleister verpflichtet, diesen dem Gast zurückzuerstatten, und zwar mit derselben Zahlungsmethode, mit der die Zahlung erfolgt ist, es sei denn, die Parteien vereinbaren etwas anderes oder das Gesetz schreibt eine andere Rückerstattungsmethode vor.
Diese Bestimmung berührt nicht die Verpflichtung des Diensteanbieters oder des Kunden zur Zahlung von Schadenersatz nach dem Gesetz.
Der Servicevertrag endet mit dem Tod des Gastes.
Sofern die Erfüllung des zwischen den Parteien geschlossenen Dienstleistungsvertrags höhere Gewalt Sollte dies aus irgendeinem Grund unmöglich werden, erlischt der Dienstleistungsvertrag kraft Gesetzes, bzw. sind die Parteien bis zum Wegfall des Erfüllungshindernisses von der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen befreit.
Als höhere Gewalt gelten alle Ereignisse oder Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs der Vertragsparteien liegen, unvorhersehbar und unvermeidbar sind (insbesondere, aber nicht ausschließlich: Krieg, Naturkatastrophen, Feuer, Hochwasser, extreme Wetterbedingungen, landesweite Störungen der Energieversorgung, Streiks oder behördliche Maßnahmen), die die Vertragserfüllung vorübergehend oder endgültig verhindern.
Während des Bestehens der höheren Gewalt wird die Erfüllung ausgesetzt; die Verpflichtungen können nach Wegfall der höheren Gewalt, sofern dies noch möglich ist, erneut erfüllt werden. Die Parteien verpflichten sich, alle von ihnen zu erwartenden Maßnahmen zu ergreifen, um die Folgen der höheren Gewalt zu mildern, Schäden zu begrenzen und die Möglichkeit der Erfüllung so schnell wie möglich wiederherzustellen.
V. Das Verhältnis zwischen dem Dienstleistungsvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Mit dem Abschluss des Dienstleistungsvertrags werden die jeweils geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu einem untrennbaren Bestandteil des Dienstleistungsvertrags und sind für die Vertragsparteien verbindlich.
Die jeweils gültigen AGB ergänzen, erläutern und regeln im Einzelnen die Bestimmungen des Dienstleistungsvertrags – soweit erforderlich –, sofern der Dienstleistungsvertrag nichts anderes vorsieht.
Der Dienstleistungsvertrag und die AGB legen gemeinsam die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien fest, es sei denn, die Vertragsparteien weichen im Dienstleistungsvertrag oder in einer sonstigen gesonderten Vereinbarung einvernehmlich von den AGB ab.
Im Falle von Abweichungen gelten die Bestimmungen des Dienstleistungsvertrags oder einer sonstigen gesonderten Vereinbarung.
VI. Allgemeine Bestimmungen zum Rechtsverhältnis, das sich aus dem Dienstleistungsvertrag ergibt
Die jeweils gültigen AGB enthalten die allgemeinen Bedingungen für das Rechtsverhältnis zwischen dem Dienstleister und dem Gast (oder dem Kostenträger), der mit ihm ein Vertragsverhältnis eingeht, diese näher ausführen und – sofern der Dienstleistungsvertrag keine abweichenden Bestimmungen enthält – dessen Regelungen ergänzen.
Die vorliegenden AGB schließen den Abschluss von Vereinbarungen mit dem Gast, die individuelle, besondere Bedingungen enthalten und das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien im jeweiligen Fall abweichend regeln können, nicht aus.
Der Dienstleister ist berechtigt, mit Reisevermittlern, Reiseveranstaltern sowie sonstigen Dritten Verträge abzuschließen, deren Inhalt und Bedingungen der jeweiligen Art des Geschäfts entsprechen.
Bei Gruppenbuchungen oder bei Bedarf an Gruppenunterkünften ist der Dienstleister berechtigt, den Abschluss des Dienstleistungsvertrags an Bedingungen zu knüpfen, die von den vorliegenden AGB abweichen.
Der Dienstleister erbringt die Dienstleistung gemäß den Bestimmungen des Dienstleistungsvertrags und der vorliegenden AGB, auf einem der Klassifizierung der Unterkunft entsprechenden Niveau, unter Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften sowie mit der von ihm zu erwartenden fachlichen Sorgfalt.
Der Dienstleister kann gleichzeitig verschiedene Arten von Beherbergungsdienstleistungen anbieten.
Die im Rahmen der Beherbergungsleistung erbrachten Grundleistungen und die Zusatzleistungen sind voneinander zu unterscheiden. Die Zusatzleistungen sind nicht automatisch Bestandteil der Beherbergungsleistung; der Gast ist ausschließlich auf der Grundlage einer gesonderten Bestellung und gesonderter Bedingungen (insbesondere hinsichtlich der Vergütung) berechtigt, diese in Anspruch zu nehmen.
Wenn eine bestimmte Leistung als Teil eines bestimmten Unterkunftspakets aufgeführt ist, bedeutet dies nicht, dass sie automatisch auch bei anderen Leistungspaketen zum Grundangebot gehört; in solchen Fällen kann die betreffende Leistung als Zusatzleistung in Anspruch genommen werden.
Der Dienstleister stellt dem Gast vor Erbringung der jeweiligen Dienstleistungen mündlich oder schriftlich aktuelle Informationen zu diesen Dienstleistungen – einschließlich der Festlegung ihres Inhalts und ihrer Bedingungen – zur Verfügung.
Sofern der Dienstleister spezielle Programme anbietet oder organisiert, finden diese nur dann statt, wenn sich für das jeweilige Programm die angekündigte Mindestteilnehmerzahl anmeldet. Auf diese Mindestteilnehmerzahl weist der Dienstleister bei der Ankündigung des Programms gesondert hin.
VII. Rechte und Pflichten der Vertragsparteien
Die jeweils geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), der Dienstleistungsvertrag, die beim Dienstleister geltenden internen Vorschriften und Hausordnungen sowie die einschlägigen Rechtsvorschriften legen gemeinsam die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien fest. Die nachstehenden Bestimmungen dienen lediglich als Beispiele und stellen keine vollständige Aufzählung dar.
Gemäß dem Dienstleistungsvertrag ist der Gast berechtigt, das gebuchte Zimmer sowie jene Einrichtungen des Hotels bestimmungsgemäß zu nutzen, die aufgrund der Art der Dienstleistung allgemein zugänglich sind und keinen gesonderten Regelungen oder Einschränkungen unterliegen.
Der Gast ist verpflichtet, eventuelle Beanstandungen, Beschwerden und Anmerkungen bezüglich der vom Dienstleister erbrachten Leistungen während seines Aufenthalts im Hotel unverzüglich – spätestens jedoch bei der Abreise – dem Dienstleister mitzuteilen. Der Dienstleister prüft die gemeldeten Beschwerden gemäß den einschlägigen internen Vorschriften und gesetzlichen Bestimmungen und bearbeitet sie gemäß den Bestimmungen der entsprechenden Beschwerderegelung.
Im Falle einer nachträglichen Reklamation nach der Abreise des Gastes ist der Dienstleister angesichts der begrenzten Möglichkeiten zur Beweisführung berechtigt, dies bei der Beurteilung der Reklamation zu berücksichtigen.
VII.1. Rechte und Pflichten des Gastes (Kostenträgers)
Der Gast (Kostenträger) ist verpflichtet, die Gegenleistung für die im Dienstleistungsvertrag bestellten und in Anspruch genommenen Dienstleistungen zu dem im Dienstleistungsvertrag festgelegten Zeitpunkt und in der dort festgelegten Weise zu entrichten.
Der Gast ist verpflichtet, den gesamten Gegenwert der im Dienstleistungsvertrag festgelegten Dienstleistungen zu zahlen, auch wenn er diese ganz oder teilweise nicht in Anspruch nimmt, sofern die in den jeweils geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Voraussetzungen vorliegen (insbesondere die Stornierungsbedingungen und die Nichtinanspruchnahme der Dienstleistung).
Der Gast ist verpflichtet, den Gegenwert aller Leistungen zu erstatten, die nicht im Dienstleistungsvertrag aufgeführt sind, von ihm jedoch in Anspruch genommen wurden, sowie die Kosten und Schäden, die durch sein Verhalten oder das Verhalten einer in seinem Einflussbereich handelnden Person verursacht wurden oder in diesem Zusammenhang entstanden sind, gegenüber dem Dienstleister oder Dritten zu ersetzen.
Der Gast ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sich die unter seiner Aufsicht stehenden Minderjährigen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ausschließlich in Begleitung eines Erwachsenen auf dem Gelände des Hotels aufhalten, einschließlich des Zimmers und der Gemeinschaftsräume.
Der Gast ist verpflichtet, die Bestimmungen des Dienstleistungsvertrags, der jeweils geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der beim Dienstleister geltenden Hausordnung sowie der einschlägigen Rechtsvorschriften einzuhalten.
Der Gast ist verpflichtet, jegliches Verhalten zu unterlassen, das den ordnungsgemäßen Betrieb des Hotels, die Ruhe der anderen Gäste oder die Regeln des Zusammenlebens in der Gemeinschaft schwerwiegend beeinträchtigt, insbesondere skandalöses, belästigendes oder rechtswidriges Verhalten.
Der Gast ist berechtigt, Speisen und Getränke ausschließlich gemäß den vom Dienstleister festgelegten Bedingungen und mit dessen Zustimmung auf das Hotelgelände mitzubringen.
VII.2. Rechte und Pflichten des Dienstleisters
Der Dienstleister hat Anspruch auf die Vergütung für die im Rahmen des Dienstleistungsvertrags bestellten oder tatsächlich in Anspruch genommenen Dienstleistungen, sofern der Dienstleistungsvertrag oder die jeweils geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes vorsehen.
Zur Sicherung der aus dem Dienstleistungsvertrag resultierenden sowie damit zusammenhängenden Geldforderungen des Dienstleisters steht diesem ein gesetzliches Pfandrecht gemäß den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs an den vom Gast auf das Hotelgelände mitgebrachten Wertgegenständen zu.
Der Dienstleister ist berechtigt, den Gast und die mit ihm zusammen aufhaltenden Personen aufzufordern, ihr Verhalten zu unterlassen, um die Ordnung im Hotel sowie die Ruhe der übrigen Gäste zu gewährleisten; gegebenenfalls ist er berechtigt, Maßnahmen der zuständigen Behörde (insbesondere die Polizei) einzuschalten.
Der Dienstleister ist verpflichtet, die Bestimmungen des Dienstleistungsvertrags, der jeweils geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der einschlägigen internen Vorschriften und Hausordnungen einzuhalten und bei der Erbringung der Dienstleistung die Rechte und berechtigten Interessen des Gastes zu berücksichtigen.
Der Dienstleister ist verpflichtet, alle von ihm zu erwartenden Maßnahmen zu ergreifen, um eine störungsfreie und vertragsgemäße Erbringung der Dienstleistung zu gewährleisten.
Der Dienstleister ist verpflichtet, dem Gast den gesamten Gegenwert oder einen anteiligen Teil davon zurückzuerstatten, sofern der Gast gemäß dem Dienstleistungsvertrag oder den jeweils geltenden AGB einen Anspruch darauf erwirbt (insbesondere bei Erfüllung der Stornierungsbedingungen).
VIII. Vermittlungsgarantie
Falls der Dienstleister die im Dienstleistungsvertrag festgelegte Dienstleistung aus Gründen, die in seinem eigenen Einflussbereich liegen (insbesondere Überbelegung, betriebliche oder technische Hindernisse) nicht erbringen kann, ist er verpflichtet, unverzüglich für eine angemessene Unterbringung des Gastes zu sorgen.
Der Dienstleister ist in einem solchen Fall verpflichtet:
- die im Dienstleistungsvertrag festgelegte Dienstleistung zum bestätigten Preis, für den ursprünglich vereinbarten Zeitraum oder bis zum Wegfall der Behinderung in einer anderen Unterkunft mindestens gleicher oder höherer Kategorie bereitzustellen oder anzubieten, wobei die Mehrkosten vom Dienstleister zu tragen sind;
- dem Gast die Möglichkeit zu geben, kostenlos per Telefon die Änderung der Unterkunft mitzuteilen;
- dem Gast die Preisdifferenz zwischen der angebotenen und akzeptierten Ersatzunterkunft und der ursprünglich gebuchten Unterkunft zu erstatten, sofern die Ersatzunterkunft einen höheren Preis aufweist.
Sofern der Dienstleister seinen oben genannten Verpflichtungen vollständig nachkommt und der Gast die angebotene Ersatzunterkunft annimmt, können in diesem Zusammenhang keine weiteren Schadensersatzansprüche gegen den Dienstleister geltend gemacht werden.
IX. Stornierungsbedingungen
Sofern der Dienstleister nichts anderes bestimmt oder die Vertragsparteien im Dienstleistungsvertrag keine anderen Bedingungen vereinbaren, ist eine stornierungsfreie Kündigung der Dienstleistung bis zum 7. Tag vor dem Ankunftstag möglich. In diesem Fall wird der gesamte vom Gast (Kostenträger) gezahlte Betrag zurückerstattet, wobei der Dienstleister verpflichtet ist, die Rückerstattung auf demselben Zahlungsweg vorzunehmen, der bei der Zahlung verwendet wurde.
Sofern der Dienstleister nichts anderes bestimmt oder die Parteien im Dienstleistungsvertrag keine anderen Bedingungen vereinbaren, und der Gast die Dienstleistung innerhalb von 7 Tagen vor dem Ankunftstag storniert, ist der Dienstleister berechtigt, die im Dienstleistungsvertrag oder im Angebot festgelegte Gesamtvergütung als Vertragsstrafe geltend zu machen.
Der Dienstleister ist berechtigt, bei bestimmten Angeboten, insbesondere bei Dienstleistungen, die zu Sonder- oder Aktionskonditionen verkauft werden, eine stornierungsfreie Frist von 30 bis 60 Tagen festzulegen, über die der Gast vor Vertragsabschluss eindeutig informiert werden muss.
Sofern der Gast die Dienstleistung gegen Zahlung eines nicht erstattungsfähigen (non-refundable) Entgelts bestellt, wird das gezahlte Entgelt auch im Falle einer Stornierung nicht zurückerstattet.
X. Zimmerbelegung und Abreise
Der Gast und die mit ihm anreisenden Mitreisenden sind berechtigt, das der Leistung entsprechende Zimmer am Anreisetag ab 15:00 Uhr zu beziehen und müssen es am Abreisetag spätestens bis 10:00 Uhr räumen.
Wenn der Gast und die mit ihm anreisenden Mitreisenden das der Leistung entsprechende Zimmer am Anreisetag vor 15:00 Uhr beziehen möchten, so kann der Dienstleister die auf der Website und an der Rezeption angegebene Gebühr („Early-Check-in-Gebühr”) in Höhe des festgelegten Betrags erheben.
In einem Doppelzimmer dürfen sich höchstens zwei Minderjährige unter 12 Jahren zusammen mit einem oder zwei volljährigen Gästen aufhalten. Der Dienstleister kann hiervon auf der Grundlage einer individuellen Vereinbarung abweichen.
Sollte die Unterbringung einer größeren Anzahl von Personen als oben angegeben erforderlich sein, ist die vorherige Reservierung weiterer Zimmer oder die Zahlung einer Gebühr für ein Zusatzbett erforderlich. Der Dienstleister kann auf der Grundlage einer individuellen Vereinbarung von dieser Regelung abweichen.
Verlässt der Gast die Unterkunft vor Ablauf der im Dienstleistungsvertrag festgelegten Dauer (Abreisetag) endgültig, hat der Dienstleister Anspruch auf die gesamte Gegenleistung gemäß dem Dienstleistungsvertrag.
Der Dienstleister ist berechtigt, ein Zimmer, das vor dem Tag der Abreise frei geworden ist, erneut zu vermieten.
X.1. Verlängerung
Eine Verlängerung bedeutet, dass die Laufzeit des Dienstleistungsvertrags um mindestens eine Nacht verlängert wird.
Eine vom Gast beantragte Verlängerung der Inanspruchnahme der Dienstleistung bedarf in jedem Fall der vorherigen Zustimmung des Dienstleisters und kann ausschließlich in Abhängigkeit von den freien Kapazitäten gewährleistet werden. Der Dienstleister ist nicht verpflichtet, dem Antrag auf Verlängerung nachzukommen.
Der Dienstleister ist berechtigt, als Voraussetzung für die Verlängerung die Begleichung der Kosten für die bereits in Anspruch genommenen Dienstleistungen zu verlangen; ferner ist er berechtigt, für die Dauer der Verlängerung den Abschluss eines neuen Dienstleistungsvertrags vorzuschreiben.
Im Falle einer vom Dienstleister genehmigten Verlängerung gelten für den verlängerten Zeitraum die zu diesem Zeitpunkt gültigen Preise ohne Rabatte. Der Dienstleister kann aus Billigkeitsgründen zugunsten des Gastes davon abweichen.
Der Gast ist verpflichtet, den Wunsch nach einer Verlängerung spätestens am Tag der Abreise bis 10:00 Uhr an der Rezeption des Hotels anzumelden.
X.2. Nichtinanspruchnahme der Dienstleistung
Im Falle eines Gastes, der ohne vorherige Stornierung oder Benachrichtigung nicht erscheint (No-Show), wird, sofern der Gast die Inanspruchnahme der Dienstleistung gemäß den Bestimmungen des Dienstleistungsvertrags zugesichert hat, wird der gesamte im vom Gast akzeptierten und bestätigten Angebot angegebene Gegenwert für die Dienstleistung in Rechnung gestellt.
In diesem Fall ist der Gast (bzw. der Kostenträger) verpflichtet, den noch ausstehenden Teil des Entgelts an den Dienstleister zu zahlen.
Sofern die Buchung durch die Angabe von Bank- oder Kreditkartendaten garantiert wurde, ist der Dienstleister berechtigt, das angegebene Zahlungsmittel mit dem gesamten Gegenwert zu belasten.
Sofern der Gast die Dienstleistung im Rahmen einer nicht erstattungsfähigen (non-refundable) Preisgestaltung gebucht hat, wird der gezahlte Betrag bei Nichterscheinen nicht zurückerstattet.
Der Dienstleister ist berechtigt, bei Angeboten mit besonderen Konditionen, sowie bei Gruppenbuchungen und Veranstaltungen von den vorliegenden Bestimmungen abweichende, in einem individuellen Dienstleistungsvertrag festgelegte Bedingungen anzuwenden, sofern der Gast vor Vertragsabschluss darüber informiert wird.
XI. Krankheit und Tod eines Gastes
Sollte der Gast und/oder eine mit ihm zusammenreisende Person während der Dauer der Inanspruchnahme der Dienstleistung erkranken und nicht in der Lage ist, seine eigenen Angelegenheiten zu regeln, sorgt der Dienstleister in der von ihm zu erwartenden Weise dafür, dass medizinische Hilfe in Anspruch genommen wird, oder bietet diese an.
Im Falle einer Erkrankung oder des Todes des Gastes ist der Dienstleister berechtigt, die Erstattung der daraus resultierenden, nachgewiesenen und notwendigen Kosten von den Angehörigen des Gastes, seiner Erben oder des Kostenträgers zu verlangen, wozu insbesondere die Arzt- und Verfahrenskosten sowie die Kosten für die Behebung von Schäden gehören, die auf dem Hotelgelände im Zusammenhang mit dem Gast entstanden sind, sowie – im Todesfall – im gesetzlich zulässigen Umfang die Kosten für die Überführung der Leiche.
Der Dienstleister hat außerdem Anspruch auf die Vergütung für die Leistungen, die der Gast vor seinem Tod tatsächlich in Anspruch genommen hat.
XII. Entgelt für die Dienstleistung, Zahlungsbedingungen und sonstige Gebühren
Der Gast bzw. der Kostenträger ist verpflichtet, die Gegenleistung für die Dienstleistung entweder im Voraus per Banküberweisung oder bei Ankunft vor Ort in bar oder per Kreditkarte bzw. durch eine Kombination dieser Zahlungsarten zu begleichen.
Die vom Dienstleister akzeptierten Kreditkartentypen werden vom Dienstleister auf der Website sowie an der Rezeption des Hotels bekannt gegeben.
Der Gast ist berechtigt, den Gegenwert bzw. einen Teil davon auch in Euro zu bezahlen. In diesem Fall erfolgt die Umrechnung auf der Grundlage des am Tag der Zahlung an der Rezeption des Hotels ausgehängten, vom Dienstleister festgelegten Wechselkurses.
Die Vergütung für die Dienstleistung setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen:
- Gebühr für die Beherbergungsleistung,
- Gebühr für Zusatzleistungen,
- Steuern (Kurtaxe und Mehrwertsteuer).
Der Dienstleister ist berechtigt, die Inanspruchnahme des Dienstes sicherzustellen:
- zur Berechnung einer Anzahlung in Höhe von 50 % des in der Bestätigung festgelegten Gesamtbetrags, die per Banküberweisung oder durch Angabe der Kreditkartendaten und deren Belastung geleistet werden kann, oder
- Bei einem nicht erstattungsfähigen (non refundable) Angebot erfolgt die Vorauszahlung des gesamten Gegenwerts in einer einzigen Summe, die nicht erstattet wird.
Der verbleibende Teil des Entgelts ist bis zum Beginn der Inanspruchnahme der Dienstleistung, spätestens jedoch beim Check-in fällig; dessen Zahlung ist Voraussetzung für die Belegung des Zimmers.
Der Dienstleister legt in dem Angebot die Gegenleistung und die zugrunde liegenden Steuern fest. Die Parteien sind an die in dem vom Gast angenommenen und bestätigten Angebot festgelegten Gebühren gebunden und können diese nicht einseitig ändern.
XII.1. Für Kinder zu entrichtende Gebühren
Der Dienstleister kann die Gebühr für die Dienstleistung je nach Alter differenzieren, insbesondere bei der Unterbringung auf einem Zustellbett, und zwar wie folgt:
- Für Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren ist die Unterkunft kostenlos (Bereitstellung eines Babybettes: 3000,- Ft/Mal),
- Für Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren, die auf einem Zustellbett untergebracht werden: 4.500 Ft pro Person und Nacht inklusive Frühstück,
- Für Kinder ab 6 Jahren, die auf einem Zustellbett untergebracht werden, beträgt der Preis 14.000 Ft pro Person und Nacht inklusive Frühstück.
XII.2. Gebühren für Haustiere
In den Zimmern des Hotels dürfen Haustiere gegen einen Aufpreis von 30.000,- Ft pro Aufenthalt sowie gegen Berechnung zusätzlicher Kosten für Reinigung, Desinfektion und Allergenbeseitigung unter der Aufsicht des Gastes untergebracht werden. Haustiere dürfen die Gemeinschaftsräume auf dem Weg zu den Zimmern nutzen, dürfen jedoch nicht in andere Bereiche des Hotels (Restaurant, Frühstücksraum, Wellnessbereich) mitgenommen werden. Der Gast übernimmt die volle Haftung für durch das Haustier verursachte Schäden. Im Falle einer Beschädigung ist das Hotel berechtigt, eine Entschädigungsgebühr zu erheben.
XII.3. Zusatz- und kostenpflichtige Dienstleistungen
Der Dienstleister ist insbesondere in den folgenden Fällen berechtigt, eine gesonderte Gebühr zu erheben:
- die bei nicht bestimmungsgemäßer Nutzung der Zimmer erforderliche obligatorische Reinigung,
- Rauchen in einem Nichtraucherzimmer oder anderes Verhalten, das über den üblichen Reinigungsaufwand hinausgeht,
- Überbelegung oder Nutzung des Zimmers über die vereinbarte Zeit hinaus (Gebühr für zusätzliche Nutzung – Gebühr für verspäteten Check-out),
- Nutzung des Parkplatzes entsprechend der Dauer – gegen eine Tagesgebühr.
Die Höhe der oben genannten Gebühren gibt der Dienstleister auf der Website sowie an der Rezeption des Hotels oder im Hotelzimmer bekannt; diese Gebühren sind Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die Gebühr für die zusätzliche Nutzung ist Teil des Entgelts für die Dienstleistung, und der Gast ist zur Zahlung dieser Gebühr verpflichtet.
XII.4. Preisgestaltung und Rechnungsstellung
Der Dienstleister ist berechtigt, seine Preise einseitig nach dem Prinzip der dynamischen Preisgestaltung anzupassen; diese Anpassung hat jedoch keine Auswirkungen auf bereits bestätigte Buchungen.
Die aktuellen Preise sind auf der Website und an der Rezeption des Hotels einsehbar. Die Preise für Zusatzleistungen werden auch am Ort der jeweiligen Leistungserbringung angegeben.
Die jeweils aktuellen Preise für die Dienstleistungen sind untrennbarer Bestandteil der jeweils geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Der Dienstleister stellt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen eine Rechnung über den Gegenwert aus.
XII.5. Bearbeitung von Beschwerden
Der Gast ist verpflichtet, eventuelle Einwände, Beschwerden und Anmerkungen bezüglich der vom Dienstleister erbrachten Leistungen oder einer in dessen Auftrag handelnden Person während seines Aufenthalts im Hotel unverzüglich – spätestens jedoch bei der Abreise – mündlich oder schriftlich dem Dienstleister mitzuteilen. Der Dienstleister untersucht die gemeldeten Beschwerden gemäß den einschlägigen internen Vorschriften und gesetzlichen Bestimmungen und bearbeitet sie gemäß den Bestimmungen der entsprechenden Beschwerdebearbeitungsrichtlinie.
Im Falle einer nachträglichen Reklamation nach der Abreise des Gastes ist der Dienstleister angesichts der begrenzten Möglichkeiten zur Beweisführung berechtigt, dies bei der Beurteilung der Reklamation zu berücksichtigen.
XII.6. Einreichung einer offiziellen Beschwerde
Der Beschwerdeführer ist berechtigt, beim Dienstleister eine formelle Beschwerde einzureichen.
Als offizielle Beschwerde gilt jede schriftlich vorgebrachte Beschwerde, die am Sitz des Dienstleisters per Post, per E-Mail oder auf andere nachweisbare Weise eingereicht wird und in der der Beschwerdeführer ausdrücklich die Prüfung der Beschwerde und eine offizielle Antwort verlangt.
Der Dienstleister ist verpflichtet, die formelle Beschwerde inhaltlich zu prüfen und spätestens innerhalb der in den geltenden Rechtsvorschriften festgelegten Frist schriftlich darauf zu antworten.
Die Einreichung einer offiziellen Beschwerde beeinträchtigt nicht das Recht des Beschwerdeführers, seine Rechte auch auf behördlichem oder gerichtlichem Wege durchzusetzen.
XII.7. Haftung, Schadensersatz und Werterhaltung
Der Dienstleister haftet für alle Schäden, die dem Gast auf dem Gelände des Hotels entstehen, sofern der Schaden auf ein vorwerfbares Verhalten der Mitarbeiter des Dienstleisters oder von Personen, die im Interesse des Dienstleisters handeln, zurückzuführen ist.
Die Haftung des Dienstleisters erstreckt sich nicht auf Schäden, die:
- die infolge eines unabwendbaren äußeren Umstands (höhere Gewalt) entstanden sind,
- auf das Verhalten des Gastes oder einer mit ihm zusammen aufhaltenden Person zurückzuführen sind,
- durch das Verhalten Dritter verursacht wurde, das außerhalb des Einflussbereichs des Dienstleisters liegt.
Wertsicherung (Tresor)
Der Dienstleister haftet für den Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung von Gegenständen des Gastes ausschließlich dann, wenn der Gast den Wertgegenstand im zentralen Safe des Hotels deponiert hat.
Hinsichtlich der im Zimmersafe aufbewahrten Gegenstände haftet der Dienstleister nur dann, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Schaden von einem Mitarbeiter des Dienstleisters verursacht wurde oder auf ein dem Dienstleister vorzuwerfendes Verhalten zurückzuführen ist.
Der Dienstleister ist von der Haftung befreit, wenn er nachweist, dass der Schaden:
- unabwendbarer äußerer Grund,
- der Gast oder eine mit ihm zusammen aufhaltende Person,
- bzw. von einem Dritten verursacht wurde.
Videoüberwachung
Auf dem Gelände des Hotels ist ein elektronisches Überwachungssystem (Kamerasystem) in Betrieb, um die Sicherheit der Gäste, der Mitarbeiter des Dienstleisters sowie des Eigentums zu gewährleisten und rechtswidrige Handlungen zu verhindern und aufzuklären.
Die Videoüberwachung erstreckt sich ausschließlich auf die Gemeinschaftsräume und öffentlichen Bereiche des Hotels und dient somit insbesondere der Überwachung der Rezeption, der Lobby, der Flure, des Parkplatzes und anderer Verkehrsbereiche. Die Videoüberwachung beeinträchtigt nicht die Privatsphäre der Gäste, insbesondere nicht in den Zimmern, Badezimmern, Toiletten oder anderen Räumen, in denen eine Überwachung gesetzlich nicht zulässig ist.
Mit dem Abschluss des Dienstleistungsvertrags bzw. beim Einchecken im Hotel nimmt der Gast zur Kenntnis, dass in den öffentlichen Bereichen des Hotels ein Kamerasystem in Betrieb ist, dessen detaillierte Regeln, Zweck, Rechtsgrundlage, die Dauer der Datenverarbeitung sowie die Rechte der betroffenen Personen in der jeweils gültigen Datenschutzerklärung des Dienstleisters enthalten sind.
Die im Rahmen der Videoüberwachung aufgezeichneten Aufnahmen werden vom Dienstleister ausschließlich gemäß den Bestimmungen der geltenden Datenschutzgesetze und sonstigen Rechtsvorschriften verarbeitet und dürfen nur von dazu berechtigten Personen eingesehen werden.
Hinweise auf die Videoüberwachung werden auf dem Hotelgelände gut sichtbar angebracht.
Zugangsbeschränkung, Haftungsausschluss
Der Dienstleister ist berechtigt, auf dem Gelände des Hotels Bereiche festzulegen, zu denen der Gast keinen Zutritt hat.
Für Schäden, die in den auf diese Weise abgesperrten Bereichen entstehen, übernimmt der Dienstleister keine Haftung; diese sind als vom Gast verursachte Schäden anzusehen.
Wartung und Vertragsverletzung
Der Dienstleister haftet für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Zustand und der Instandhaltung des Hotels stehen, sofern nachgewiesen werden kann, dass:
- seine Unterhaltspflichten verletzt hat oder
- hat zur Vermeidung des Schadens nicht so gehandelt, wie es in der gegebenen Situation üblicherweise zu erwarten wäre.
Die Beweislast des Dienstleisters in diesem Zusammenhang richtet sich nach den Bestimmungen des geltenden Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Für die Schadensersatzhaftung gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Gesetz V von 2013).
Schadensmeldung und Zusammenarbeit
Der Gast ist verpflichtet, den ihm entstandenen Schaden unverzüglich nach dessen Feststellung dem Dienstleister zu melden und alle für die Aufklärung des Schadensfalls erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, einschließlich gegebenenfalls der Einleitung eines behördlichen Verfahrens.
Verantwortung des Gastes
Der Gast haftet in vollem Umfang für alle Schäden, die er selbst oder die mit ihm zusammen aufhaltenden Personen dem Dienstleister, anderen Gästen oder Dritten zufügen.
Der Dienstleister ist berechtigt, den Schadenersatz direkt gegenüber dem Gast geltend zu machen.
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach dem Auszug
Sollte sich nach der Abreise des Gastes nachweislich herausstellen, dass er einen Schaden verursacht hat, ist der Dienstleister berechtigt, die Höhe des Schadens von ihm einzufordern, gegebenenfalls auch durch Belastung seiner Kreditkarte, sofern der Gast dem zuvor zugestimmt hat, d. h., er seine Kreditkartendaten angegeben hat.
Der Dienstleister ist verpflichtet, die Belege drei Jahre lang im Originalzustand aufzubewahren und im Falle eines behördlichen Verfahrens vorzulegen.
Schadensersatzanspruch
Der Gast ist berechtigt, gegen den vom Dienstleister festgesetzten Schadensersatzbetrag beim Vorgesetzten des Dienstleisters Einspruch einzulegen. Kann die Streitigkeit nicht beigelegt werden, sind die Parteien berechtigt, ihre Rechte auf dem Rechtsweg geltend zu machen.
Sicherheit der elektronischen Kommunikation
Die Vertragsparteien sind verpflichtet, für einen angemessenen Schutz der auf elektronischem Wege (E-Mail, Internet, digitale Datenträger) übermittelten Daten zu sorgen, insbesondere für den Virenschutz.
Für die daraus entstehenden Schäden haftet die Partei, die ihre Sicherheitspflicht verletzt hat.
Vertraulichkeit
Der Dienstleister behandelt alle ihm in Bezug auf den Gast und den Kostenträger bekannt gewordenen, vertraulich behandelt und verwendet diese ausschließlich gemäß den geltenden Rechtsvorschriften sowie den Bestimmungen der jeweils gültigen Datenschutzerklärung des Dienstleisters.
Bei der Verarbeitung der ihm zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten hält sich der Dienstleister an die jeweils geltenden Datenschutzvorschriften, insbesondere an die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates (DSGVO), sowie den geltenden Rechtsvorschriften über das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und die Informationsfreiheit.
Mit Ausnahme der Daten, die gemäß den gesetzlichen Bestimmungen aufzubewahren oder an Behörden weiterzugeben sind, gibt der Dienstleister die ihm zur Kenntnis gelangten Informationen weder an Dritte weiter noch veröffentlicht er sie.
Der Gast und der Kostenträger sind verpflichtet, nicht öffentliche Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit dem Betrieb, der Geschäftstätigkeit, den Sicherheitssystemen, den internen Vorschriften, den Mitarbeitern des Dienstleisters sowie anderen Gästen zur Kenntnis gelangt sind, vertraulich zu behandeln.
Der Gast ist nicht berechtigt, Informationen, die als Geschäftsgeheimnis des Dienstleisters gelten oder dessen berechtigte wirtschaftliche Interessen verletzen, an Dritte weiterzugeben, zu veröffentlichen oder ohne Zustimmung des Dienstleisters für geschäftliche oder sonstige Zwecke zu nutzen.
Der Gast ist verpflichtet, die Privatsphäre und die Persönlichkeitsrechte anderer Gäste zu respektieren, daher ist er nicht berechtigt, ohne deren Zustimmung Bild-, Ton- oder Videoaufnahmen von anderen Gästen oder Mitarbeitern des Dienstleisters anzufertigen oder zu veröffentlichen, die gegen gesetzliche Bestimmungen oder Persönlichkeitsrechte verstoßen.
Die in diesem Punkt festgelegte Geheimhaltungspflicht erstreckt sich nicht auf Informationen, die öffentlich zugänglich sind oder deren Veröffentlichung gesetzlich oder durch behördliche Anordnung vorgeschrieben ist.
Die Geheimhaltungspflicht bleibt auch nach Beendigung des Dienstleistungsvertrags bestehen, solange die betreffenden Informationen nicht rechtmäßig öffentlich bekannt werden.
XIII. Datenschutz und Datenschutzbestimmungen (DSGVO)
Die Datenverarbeitung richtet sich nach den Bestimmungen der jeweils gültigen Datenschutz- und Datensicherheitspolitik des Dienstleisters, die formal von den AGB getrennt ist.
Die Datenschutz- und Datensicherheitsrichtlinie ist untrennbarer Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und kann über den folgenden Link auf der Website bzw. in gedruckter Form an der Rezeption des Hotels eingesehen werden; sie gilt in Verbindung mit den vorliegenden AGB.
Datenschutz- und Datensicherheitsrichtlinie – Hotel****Garzon Plaza
XIV. Sonstige Bestimmungen
Sofern die vorliegenden AGB dem Dienstleister Rechte oder Pflichten einräumen, sind zur Ausübung bzw. Erfüllung dieser Rechte und Pflichten in erster Linie die vom Dienstleister hierfür benannten Mitarbeiter berechtigt, die mindestens eine Position im mittleren Management bekleiden, dazu gehören insbesondere – als beispielhafte Aufzählung – der Front-Office-Manager und der Vertriebsleiter sowie in zweiter Linie der Geschäftsführer des Dienstleisters.
Personen, die eine solche Funktion ausüben, sind verpflichtet, die Umstände des jeweiligen Falles mit der gebotenen Sorgfalt zu ermitteln und auf der Grundlage der so gewonnenen Informationen die Rechte auszuüben bzw. die Pflichten zu erfüllen.
Sollte der Gast oder eine mit ihm zusammenreisende Person mit der getroffenen Entscheidung nicht einverstanden sein, ist er berechtigt, sich an die Geschäftsleitung des Dienstleisters zu wenden.
Schließen mehrere Gäste gemeinsam den Dienstleistungsvertrag ab, so haften sie hinsichtlich der sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen gesamtschuldnerisch.
Sollte eine Bestimmung des Dienstleistungsvertrags oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung ist eine Regelung anzuwenden, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt und rechtmäßig durchsetzbar ist.
Die Parteien sind verpflichtet, die Bestimmungen des Dienstleistungsvertrags und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang und entsprechend ihrem sinngemäßen Inhalt auszulegen und anzuwenden, unabhängig von ihrer Bezeichnung oder ihrem Standort.
Der Dienstleister ist berechtigt, Informationen zu den Dienstleistungen, Preise, Rabatte, Sonderaktionen, Angebote sowie die internen Vorschriften und die Hausordnung einseitig zu ändern, unter der Voraussetzung, dass die Änderung den Inhalt bereits abgeschlossener Dienstleistungsverträge nicht beeinträchtigt.
Der Dienstleister ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig anzupassen, um sie an Änderungen des rechtlichen Umfelds sowie an seine internen Vorschriften anzupassen.
Die jeweils gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist auf der Website des Dienstleisters sowie in gedruckter Form an der Rezeption des Hotels erhältlich.
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Die Vertragsparteien sind verpflichtet, bei der Erfüllung des Dienstleistungsvertrags die Rechte und berechtigten Interessen der jeweils anderen Partei gegenseitig zu berücksichtigen und jegliches Verhalten zu unterlassen, das die Geschäftstätigkeit der anderen Partei ungerechtfertigt behindern würde. Die Parteien sind verpflichtet, sich um eine gütliche Beilegung auftretender Rechtsstreitigkeiten im Rahmen von Verhandlungen zu bemühen.
Kann die Verbraucherrechtsstreitigkeit auf diese Weise nicht beigelegt werden, ist der als Verbraucher geltende Gast berechtigt, ein Verfahren vor der für seinen Wohnsitz oder Aufenthaltsort zuständigen Schlichtungsstelle einzuleiten.
Die für den Sitz des Dienstleisters zuständige Schlichtungsstelle:
Schlichtungsausschuss des Komitats Győr-Moson-Sopron
Sitz: 9021 Győr, Szent István út 10/A.
Postanschrift: 9002 Győr, Postfach 92.
Telefon: (96) 520-217
E-Mail: bekelteto.testulet@gymsmkik.hu
Der Dienstleister kommt seiner Kooperationspflicht im Schlichtungsverfahren gemäß den geltenden Rechtsvorschriften nach.
Für Fragen, die hier nicht geregelt sind, gelten die jeweils geltenden ungarischen Rechtsvorschriften, insbesondere die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Datum: 1. Juni 2026
Balázs Károly Matusz
Geschäftsführer, Garzon Pláza Kft.