ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Garzon Plaza Ltd.
Allgemeine Bedingungen und Konditionen
(AGB)
I.Einleitung
Der Betreiber der Website Hotel Garzon Plaza**** (im Folgenden: Garzon Plaza) macht alle seine Besucher darauf aufmerksam, dass sie, wenn sie die Website weiter nutzen oder über die Website Verbraucher des Websitebetreibers werden wollen, die jeweils geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) sorgfältig lesen sollten,
und die Datenschutz- und Datensicherheitspolitik und setzen die Nutzung der Website und die Bestellung der über die Website erhältlichen Produkte des Website-Betreibers nur dann fort, wenn Sie mit allen Punkten der AGB einverstanden sind und sich an diese gebunden fühlen sowie die Datenschutz- und Datensicherheitspolitik verstanden und akzeptiert haben.
In Anbetracht der Tatsache, dass nach dem geltenden Bürgerlichen Gesetzbuch, Artikel 6:78, Absatz 1, die allgemeinen Vertragsbedingungen Teil des Vertrags werden, wenn ihr Verwender es der anderen Partei ermöglicht hat, ihren Inhalt vor dem Vertragsabschluss zur Kenntnis zu nehmen, und wenn die andere Partei sie akzeptiert hat, erklärt der Diensteanbieter, dass er seine potenziellen Kunden darauf aufmerksam macht, dass der Link zu den jeweils geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen auf allen elektronisch oder in Papierform versandten Angeboten sowie auf allen vom Diensteanbieter an seine Kunden gesendeten Angeboten verfügbar ist. https://garzonplaza.hu/ Website, an der Hotelrezeption in Papierform erhältlich und wird dem Gast im Falle eines mündlichen Angebots angezeigt. Mit der Annahme des Angebots oder der Übermittlung einer Reservierungsanfrage auf der Website erklärt der Gast, dass er die jeweils geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die oben angegebene Datenschutzrichtlinie gelesen, verstanden und akzeptiert hat.
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages über die Erbringung der Beherbergungsleistung und/oder der damit zusammenhängenden Zusatzleistung im Sinne des Kapitels 2 (im Folgenden "Dienstleistungsvertrag" genannt), den der Leistungserbringer mit dem Gast (oder dem Kostenträger) für die Leistung gemäß Kapitel 2 nach den Regeln des Kapitels 8 abschließt.
II. Begriffsbestimmungen
Die in den AGB (und/oder in der Dienstleistungsvereinbarung) verwendeten Begriffe haben die folgende Bedeutung:
Dienstanbieter: Garzon Pláza Kft.
Hauptsitz: 9024 Győr, Vasvári Pál utca 1. Gebäude B.
Zustelladresse: Hotel Garzon Pláza**** 9024 Győr, Vasvári Pál utca 1. B. ép.
Unternehmensregistrierungsnummer: 08 09 015113
Steuernummer: 13995803208
Website-Adresse: https://garzonplaza.hu/
Telefonnummer: +36-96/900-500
E-Mail-Adresse: [email protected]
einzeln vertreten durch: Balázs Károly Matusz Vorsitzender CEO
Gast bedeutet die Partei, die einen Dienstleistungsvertrag mit dem Dienstleister abschließt, die in der Praxis eine natürliche Person ist, die die Dienstleistungen des Dienstleisters in Anspruch nimmt und die nicht unter die Definition eines Mitbewohners fällt.
Mit dem Gast übernachtende Person(en): die mit dem Gast anreisende(n) Person(en), die sich mit dem Gast im Zimmer aufhält (aufhalten) und die Unterkunftsleistung und/oder die Zusatzleistung(en) mit dem Gast in Anspruch nimmt (nehmen). Wenn in den AGB vom Gast die Rede ist oder auf den Gast Bezug genommen wird, gilt der Gast auch als die mit dem Gast übernachtende(n) Person(en), sofern in den AGB nichts anderes bestimmt ist.
Kostenträger ist eine natürliche oder juristische Person oder eine Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit, die dem Dienstleister die für die Nutzung der Dienstleistung geschuldete Gegenleistung erbringt bzw. erbringt. Kostenträger kann der Gast, die beim Gast wohnende Person oder ein Dritter sein. Sofern in den AGB nichts anderes bestimmt ist, schließt der Begriff Gast den Kostenträger ein.
Gegenwert oder Preis oder Gebühr bezeichnet die an den Dienstleister für die Nutzung eines Dienstes zu zahlende Geldgebühr, die vom Gast oder Kunden zu entrichten ist.
Gegenwert-Teil ist ein bestimmter Teil des Gegenwerts.
Zusatzdienstleistung: andere Dienstleistungen, die der Dienstleister seinen Gästen zur sinnvollen Freizeitgestaltung, zur Erhaltung der Gesundheit und zur Verbesserung des körperlichen Wohlbefindens anbietet, die nicht zum gegebenen Typ der Unterkunftsdienstleistung gehören, vorausgesetzt, dass der Dienstleister diese Dienstleistungen den Gästen zum Zeitpunkt der Dienstleistung anbietet oder zur Verfügung stellt (z.B. Verzehr aus der Minibar des Zimmers, Massage und/oder Körperbehandlung, Shuttle, usw.Der Umfang und der Gegenwert der verschiedenen Arten von Zusatzleistungen, die dem Gast in einem bestimmten Zeitraum zur Verfügung stehen, werden vom Dienstleister auf der Website veröffentlicht oder auf Anfrage des Gastes/der Gäste vor oder während der Erbringung der Beherbergungsleistung gesondert mitgeteilt, je nachdem, wann die Anfrage nach der/den Zusatzleistung(en) erfolgt, in jedem Fall aber vor der Anfrage. Der Umfang der Zusatzleistung(en) kann sich zu verschiedenen Zeiten des Jahres ändern und die entsprechende(n) Zusatzleistung(en) kann/können vom Gast bei oder nach Abschluss des Dienstleistungsvertrages, auch während der Erbringung der Beherbergungsleistung, angefordert werden. Der Umfang, der Inhalt, die Bedingungen und der Gegenwert der Zusatzleistungen sind stets Bestandteil der AGB und ihre Definitionen gelten als Anhänge zu den AGB.
Beherbergungsleistung: die Bereitstellung von Unterkünften für einen nicht ständigen Aufenthalt im Hotel, einschließlich Übernachtung und Ruhezeiten, sowie sonstige Leistungen, die unmittelbar mit der Bereitstellung solcher Unterkünfte zusammenhängen, wie z. B. Restaurantleistungen wie Frühstück, die nicht in den Zusatzleistungen enthalten sind.
Zimmer: ein Einzel-, Doppel- oder Zweibettzimmer oder eine Suite im Hotel. Die jeweils verfügbaren Zimmertypen können auf der Website eingesehen werden.
Hotel: Hotel Garzon Pláza****, das sich in den Räumlichkeiten in 9024 Győr, Vasvári Pál utca 1. Gebäude B. befindet und vom Dienstleister, Garzon Pláza Kft.
Leistung: die allgemeine Beherbergungsleistung oder, wenn die Parteien im Dienstleistungsvertrag die Erbringung zusätzlicher Leistungen vereinbart haben oder der Dienstleister diese anbietet, die zusammenfassende Beschreibung der Beherbergungsleistung und der zusätzlichen Leistung(en).
Dienstleistungsvertrag ist die Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien, die die Dienstleistung zum Gegenstand hat.
Vertragsparteien: die Parteien des Dienstleistungsvertrags, d.h. die Subjekte des Dienstleistungsvertrags und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, d.h. der Dienstleister auf der einen Seite und der Gast oder der Kostenträger auf der anderen Seite.
Website: das Portal https://garzonplaza.hu und alle seine Unterseiten, die vom Diensteanbieter betrieben werden.
Bankkarte: ein Ersatz für Barzahlungen, den eine Bank ihren Kunden, die ein Konto bei ihr haben, zur Verfügung stellen kann. Der Begriff "Bankkarte" umfasst auch Kreditkarten und Debitkarten. Die Liste der vom Dienstleister akzeptierten Kreditkarten ist auf seiner Website und an der Rezeption des Hotels erhältlich.
III. geltende Rechtsvorschriften
Es folgt eine nicht ausschließliche Auflistung von Gesetzen, unabhängig davon, ob sie in den AGB und/oder dem Dienstleistungsvertrag ausdrücklich erwähnt sind oder nicht, die das Rechtsverhältnis zwischen dem Dienstanbieter und dem Kunden regeln:
Gesetz V von 2013 über das Zivilgesetzbuch (im Folgenden: Zivilgesetzbuch),
Gesetz CLXIV von 2005 über den Handel (nachstehend "Gartengesetz" genannt),
Gesetz Nr. LXXVI von 2009 über die allgemeinen Regeln für die Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten (im Folgenden als Dienstleistungsgesetz bezeichnet),
Gesetz CLV von 1997 über den Verbraucherschutz (im Folgenden: Verbraucherschutzgesetz),
Gesetz XLVII von 2008 über das Verbot unlauterer Geschäftspraktiken gegenüber Verbrauchern (im Folgenden als Gesetz zum Verbot unlauterer Geschäftspraktiken bezeichnet),
Gesetz Nr. CXII von 2011 über das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Informationsfreiheit (im Folgenden: Info tv.),
Gesetz C von 1990 über lokale Steuern (im Folgenden "Gesetz über lokale Steuern" genannt),
über die detaillierten Bedingungen für die Erbringung von Beherbergungsdienstleistungen und über das Verfahren zur Erteilung von Genehmigungen für Beherbergungsbetriebe (im Folgenden: Beherbergungsdienstleistungsverordnung).
- Geltungsbereich dieser AGB
Diese AGB werden vom Dienstanbieter am 15. November 2019 auf der Website veröffentlicht.
Die AGB treten mit der Veröffentlichung auf der Website in Kraft, und die Bestimmungen der AGB gelten für Dienstleistungsverträge, die ab dem Datum der Veröffentlichung abgeschlossen werden.
Sofern nichts anderes bestimmt ist, gelten die AGB nicht für einen Dienstleistungsvertrag, der vor seiner Veröffentlichung auf der Website abgeschlossen wurde.
Der Geltungsbereich dieser AGB erstreckt sich auf alle Dienstleistungsverträge.
Die AGB gelten nicht oder nur teilweise für Dienstleistungsverträge, in denen ausdrücklich erklärt wird, dass die Bestimmungen der AGB nicht oder nur teilweise anwendbar sind.
Der persönliche Geltungsbereich dieser AGB gilt für den Leistungserbringer und den Gast bzw. Kostenträger, der einen Leistungsvertrag mit dem Leistungserbringer abschließt.
Alle dem Gast zur Verfügung stehenden Beschreibungen und Informationen, die die Bedingungen und den Inhalt einer bestimmten Dienstleistung oder bestimmter Dienstleistungen definieren, aber formal von den AGB getrennt sind, gelten als Anlagen zu den AGB. Der Gegenstand der AGB umfasst auch die Anhänge.
- Erstellung des Dienstleistungsvertrags
Der Dienstleistungsvertrag zwischen dem Dienstleister und dem Gast oder dem Kostenträger kann verschiedene Formen annehmen.
Wird der Dienstleistungsvertrag mündlich geschlossen, kommt er zustande, wenn das Angebot einer Partei (nachstehend "Angebot" genannt) von der anderen Partei mündlich, auch telefonisch, angenommen wird. Ein mündliches Angebot muss unverzüglich angenommen werden, andernfalls kommt der Dienstleistungsvertrag nicht zustande. In jedem Fall wird der Dienstleister dem Gast eine schriftliche Bestätigung der Annahme des mündlichen Angebots (im Folgenden "Bestätigung" genannt) zusenden.
Wird der Dienstleistungsvertrag in schriftlicher Form, beispielsweise per E-Mail oder Fax, geschlossen, so ist er abgeschlossen, wenn
das schriftliche Angebot des Anbieters zum Abschluss eines Dienstleistungsvertrags wird vom Gast schriftlich angenommen, oder
der Gast das schriftliche Angebot des Anbieters zum Abschluss eines Dienstleistungsvertrags mündlich annimmt und
Der Dienstleister wird dem Gast eine schriftliche Bestätigung der Annahme durch den Gast zusenden.
Urlaubs- und andere Angebote, Aktionen und Rabatte des Dienstleisters, die auf der Website veröffentlicht werden und an der Rezeption des Hotels erhältlich sind, gelten als Angebot, auch wenn es sich nicht um individuelle Angebote im Namen des Gastes handelt.
Weitere Leistungen, die in direktem Zusammenhang mit der Bereitstellung der Unterkunft stehen (z. B. Frühstück, Halbpension usw.), hat der Dienstleister in seinem Angebot oder in den Anhängen zu den jeweils gültigen AGB anzugeben. Wenn der Gast zusätzliche Leistungen bestellen kann, werden die Bedingungen für diese zusätzlichen Leistungen dem Gast im Angebot oder in den Anhängen zu den jeweils geltenden AGB mitgeteilt.
Der Gast kann den Dienstleister auch schriftlich oder mündlich um ein persönliches, individuelles Angebot bitten.
Wenn der Gast das Angebot des Dienstleisters mit einem anderen Inhalt annehmen möchte, gilt es als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots und der Dienstleister ist berechtigt, ein neues Angebot zu unterbreiten oder die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots anzunehmen.
Wenn der Dienstleister eine Bestätigung mit einem anderen Inhalt als dem vom Gast angenommenen sendet, z.B. aufgrund eines Verwaltungsfehlers, so gilt diese als neues Angebot, das der Gast gemäß Punkt 6 annehmen oder ablehnen kann. Wenn der Gast die Bestätigung als neues Angebot annimmt, wird der Dienstleister dies dem Gast schriftlich bestätigen.
In der Praxis und im Allgemeinen kann der Inhalt des Dienstleistungsvertrags aus der Kombination des Angebots, der entsprechenden Bestellung und der Bestätigung, die vom Dienstleister verschickt wird oder auf der Website und an der Rezeption des Hotels verfügbar ist, entnommen werden.
Eine Ausnahme hiervon besteht, wenn die Vertragsparteien einen gesondert benannten Dienstleistungsvertrag miteinander abschließen.
Die Mindestbedingungen des Dienstleistungsvertrags sind in diesen AGB festgelegt.
Im Falle eines Streits zwischen den Vertragsparteien über den Abschluss und/oder den Inhalt des Dienstleistungsvertrags und die Beendigung des Dienstleistungsvertrags mit oder ohne Vertragserfüllung ist die Vertragspartei beweispflichtig, die sich auf den Abschluss und/oder den Inhalt des Dienstleistungsvertrags und die Beendigung des Dienstleistungsvertrags mit oder ohne Vertragserfüllung beruft und im Falle eines Streits beweispflichtig ist, wer sich auf den Abschluss des Dienstleistungsvertrags und/oder seinen konkreten Inhalt und die Beendigung des Dienstleistungsvertrags mit oder ohne Erfüllung beruft, sei es mündlich oder schriftlich (einschließlich per E-Mail) oder, im Falle der Schriftform, auf die Tatsache, dass der Dienstleistungsvertrag möglicherweise nicht den Anforderungen an eine Privaturkunde mit voller Beweiskraft entspricht.
- Mindestinhalt des Dienstleistungsvertrags
Der Dienstleistungsvertrag muss, sofern nichts anderes vorgesehen ist, mindestens Folgendes umfassen:
das Datum bzw. die Dauer der Beherbergungsleistung, d.h. den Tag der Ankunft (im Folgenden "Anreisedatum") und den Tag der Abreise (im Folgenden "Abreisedatum"),
den Namen des Gastes,
die E-Mail-Adresse und/oder die Wohnanschrift des Gastes und/oder
Ihre Rufnummer,
die Anzahl der Personen, die beim Gast ankommen und sich dort aufhalten,
die Art der Beherbergungsleistung, einschließlich des Zimmertyps und der gewünschten Unterkunftsart, oder bei Inanspruchnahme mehrerer Beherbergungsleistungen die Anzahl der Beherbergungsleistungen und bei Inanspruchnahme verschiedener Arten von Beherbergungsleistungen die Anzahl der Beherbergungsleistungen getrennt für jede Art von Beherbergungsleistung,
die Höhe der Gegenleistung und die vom Gast bevorzugte Zahlungsmethode,
die Angabe, ob es sich um eine nicht erstattungsfähige Zahlung des Gegenwerts handelt,
und, wenn der Gast und der Kostenträger nicht dieselbe Person sind, den Namen, die Anschrift oder den Sitz des Kostenträgers und, im Falle einer Gesellschaft, die Steuernummer des Kostenträgers, mit der Maßgabe, dass der Dienstleister in diesem Fall den Dienstleistungsvertrag mit dem Kostenträger abschließen wird.
die angeforderte(n) Zusatzleistung(en), wenn diese dem Gast bereits vor Beginn der Erbringung der Beherbergungsleistung bekannt war(en).
Sollte der oben genannte Mindestinhalt des Dienstleistungsvertrags nicht eindeutig aus dem Dienstleistungsvertrag selbst hervorgehen, wird der Inhalt des Dienstleistungsvertrags durch das/die Angebot(e) und letztlich durch diese AGB in der zum Zeitpunkt des Abschlusses des Dienstleistungsvertrags geltenden Fassung ergänzt.
Der Dienstleistungsvertrag gilt für einen festen Zeitraum (den Zeitraum zwischen dem Ankunftsdatum und dem Abreisedatum, einschließlich dieser beiden Tage).
Durch Abschluss eines Dienstleistungsvertrags
Der Dienstleister verpflichtet sich, die im Dienstleistungsvertrag und in diesen AGB genannte(n) Unterkunftsleistung(en) und, falls eine solche(n) Leistung(en) im Dienstleistungsvertrag genannt ist (sind), die im Dienstleistungsvertrag genannte(n) Zusatzleistung(en) für den Gast und die beim Gast wohnende(n) Person(en) gemäß dem Dienstleistungsvertrag zu erbringen,
der Gast
erklärt sich damit einverstanden, den Dienst zusammen mit dem Bewohner, der bei ihm wohnt, zu nutzen, falls vorhanden,
ist verantwortlich für das Verhalten der Person(en), die sich bei ihm/ihr aufhalten,
dem Dienstleister das Entgelt für die in Anspruch genommenen Dienstleistungen fristgerecht zu zahlen, auch wenn es sich bei dem Kunden um eine andere Person als den Dienstleister handelt, der Kunde aber nicht fristgerecht leistet.
Der Dienstleister und der Gast sind berechtigt, den Inhalt des Dienstleistungsvertrags nach ihrem gegenseitigen und einstimmigen Willen zu ändern.
VII. Beendigung des Dienstleistungsvertrags
Der Dienstleistungsvertrag endet mit seiner vertragsgemäßen Erfüllung, und die Parteien können den Dienstleistungsvertrag jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen mündlich oder schriftlich kündigen.
Der Dienstleistungsvertrag kann nicht durch ordentliche Kündigung beendet werden. Fälle der außerordentlichen Kündigung
Der Gast ist berechtigt, den Dienstleistungsvertrag mit sofortiger Wirkung durch Kündigung zu beenden, wenn unvorhergesehene Ereignisse eintreten, die
der Dienstleister dem Gast (und der bei ihm übernachtenden Person) die Dienstleistung im Rahmen des Dienstleistungsvertrags in einer Weise erbringt, die die Bestimmungen des Vertrags ernsthaft verletzt und den Vertragszustand trotz der Aufforderung des Dienstleisters nicht gewährleistet,
der Leistungserbringer oder eine Person, die für den Leistungserbringer oder in dessen Namen handelt, oder ein anderer Gast gegenüber dem Gast (und/oder einer anderen Person, die sich bei dem Gast aufhält) ein Verhalten an den Tag legt, das dem friedlichen Aufenthalt und der Erholung im Hotel oder den Erfordernissen des menschlichen Zusammenlebens offenkundig zuwiderläuft oder das eklatant oder unerträglich ist und das der Leistungserbringer trotz Aufforderung nicht abstellt,
der Dienstleister oder eine Person, die für den Dienstleister oder im Namen des Dienstleisters handelt, oder ein anderer Gast an einer ansteckenden Krankheit leidet, die die Gesundheit des Gastes (und der Person, die mit dem Gast zusammen wohnt) gefährdet,
mit der Ausnahme, dass in den Fällen der Buchstaben a/ und b/ der fristlosen Kündigung keine vorherige Mitteilung vorauszugehen braucht, wenn das beanstandete Verhalten so schwerwiegend ist, dass dem Kunden die Fortsetzung des Dienstleistungsvertrags nicht zugemutet werden kann.
Der Dienstanbieter ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung außerordentlich zu kündigen, wenn unerwartet
der Gast (und/oder die bei ihm wohnende Person) das Hotel, einschließlich des Zimmers, des Mobiliars, des Zubehörs, sonstiger beweglicher Sachen oder Immobilien, die sich im Eigentum oder Besitz des Dienstleisters befinden, beschädigt und/oder es zweckwidrig nutzt und die Nutzung trotz Aufforderung nicht einstellt,
der Gast (und/oder die Person, die sich bei ihm aufhält) die Sicherheitsvorschriften und -regeln des Dienstleisters nicht einhält, sich gegenüber dessen Mitarbeitern respektlos oder unhöflich verhält, unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht oder ein bedrohliches, beleidigendes oder sonstiges inakzeptables Verhalten an den Tag legt, gegenüber anderen Gästen oder anderen Personen, die sich im Hotel aufhalten, ein skandalöses oder unerträgliches Verhalten an den Tag legt, das der Ruhe und dem Frieden im Hotel oder den Erfordernissen des menschlichen Zusammenlebens und der Menschenwürde zuwiderläuft, und dieses Verhalten trotz Aufforderung nicht abstellt,
der Gast eine Straftat begeht,
der Gast (und/oder jede andere Person, die sich mit dem Gast aufhält) an einer ansteckenden Krankheit leidet, die die Gesundheit anderer Gäste und/oder anderer Personen, die sich mit dem Gast aufhalten, oder von Personal, das im Interesse oder zugunsten des Dienstleisters handelt, gefährdet,
mit der Ausnahme, dass in den Fällen der Buchstaben a./ - d./ der fristlosen Kündigung keine Vorankündigung vorauszugehen braucht, wenn das beanstandete Verhalten so schwerwiegend ist, dass dem Diensteanbieter die Aufrechterhaltung des Vertrags nicht zugemutet werden kann.
Im Falle einer der vorgenannten Fälle der außerordentlichen Kündigung ruht die Verpflichtung des Gastes zur Zahlung des Gegenwertes zum gleichen Zeitpunkt wie die außerordentliche Kündigung.
Wird der Dienstleistungsvertrag vom Kunden aus einem der oben genannten Gründe gekündigt, so hat der Kunde dem Dienstleister den Gegenwert der bereits in Anspruch genommenen Dienstleistungen zu zahlen. Der Gast ist in diesem Fall nicht verpflichtet, den Gegenwert für die noch nicht in Anspruch genommenen Leistungen zu zahlen. Hat der Gast den Gegenwert der noch nicht in Anspruch genommenen Leistungen bereits bezahlt (z.B. durch Vorauszahlung), wird ihm dieser auf die gleiche Weise zurückerstattet, wie er ihn bezahlt hat.
Wurde der Dienstleistungsvertrag vom Dienstleister aus Gründen, die der Gast zu vertreten hat, gekündigt, kann der Dienstleister den vollen Gegenwert aus dem Dienstleistungsvertrag einfordern, kann aber nach eigenem Ermessen ganz oder teilweise auf dieses Recht verzichten.
Diese Bestimmung berührt nicht die Verpflichtung des Diensteanbieters oder des Kunden zur Zahlung von Schadenersatz nach dem Gesetz.
Der Servicevertrag endet mit dem Tod des Gastes.
Wird der Dienstleistungsvertrag zwischen den Parteien aus Gründen "höherer Gewalt" nicht erfüllt, wird der Vertrag gekündigt.
Höhere Gewalt" ist eine Ursache oder ein Umstand (z. B. Krieg, Feuer, Überschwemmung, ungünstige Witterung, Stromausfall, Streik), auf den keine der Parteien Einfluss hat, so dass eine der Parteien von ihren Verpflichtungen aus dem Dienstleistungsvertrag befreit ist, solange diese Ursache oder dieser Umstand besteht. Der Dienstleister und der Kunde (Kostenträger) verpflichten sich, sich nach besten Kräften zu bemühen, die Möglichkeit des Auftretens solcher Ursachen oder Umstände zu minimieren und dadurch verursachte Schäden oder Verzögerungen so schnell wie möglich zu beheben.
VIII. Verhältnis zwischen dem Dienstleistungsvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Mit dem Abschluss des Dienstleistungsvertrags finden auch die Bestimmungen der AGB Anwendung und binden die Vertragsparteien.
Die aktuellen AGB füllen den Inhalt des Dienstleistungsvertrags gegebenenfalls aus und interpretieren, erklären, ergänzen und erweitern die Bestimmungen des Dienstleistungsvertrags.
Die AGB und der Dienstleistungsvertrag enthalten zusammen alle Erklärungen der Vertragsparteien, d.h. des Dienstleisters und des Gastes (bzw. des Kostenträgers), es sei denn, die Vertragsparteien treffen eine zusätzliche Vereinbarung im Zusammenhang mit dem Dienstleistungsvertrag.
Vereinbaren die Parteien einvernehmlich, im Dienstleistungsvertrag oder einer anderen Vereinbarung von den vorliegenden AGB abzuweichen, so gelten die Parteien als an den Dienstleistungsvertrag oder die andere Vereinbarung gebunden.
- Allgemeine Bestimmungen über das Rechtsverhältnis und andere Angelegenheiten, die sich aus dem Dienstleistungsvertrag ergeben
Wie bereits erwähnt, erläutern, detaillieren und enthalten die aktuellen AGB die allgemeinen Bedingungen des Rechtsverhältnisses zwischen dem Dienstleister und dem Gast (oder dem Kunden), der ein Vertragsverhältnis mit dem Dienstleister eingeht.
Besondere, individuelle Bedingungen sind nicht Bestandteil dieser AGB, schließen aber den Abschluss gesonderter Vereinbarungen, etwa anderer Verträge, mit dem Gast nicht aus.
Die AGB schließen auch nicht aus, dass der Dienstleister Verträge mit Reisebüros, Reiseveranstaltern oder anderen Dritten abschließen kann, deren Inhalt und Bedingungen der Art des Geschäfts angemessen sind.
Dementsprechend ist der Leistungserbringer im Falle einer Anfrage zur Erbringung einer Gruppenunterkunftsleistung berechtigt, den Abschluss des Leistungsvertrages von anderen als den in diesen AGB genannten Bedingungen abhängig zu machen.
Der Dienstleister erbringt die Leistung in Übereinstimmung mit dem Dienstleistungsvertrag und den AGB, entsprechend der Klassifizierung des Hotels, in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und mit dem höchsten professionellen Standard, der vom Dienstleister erwartet wird.
Der Dienstleister kann gleichzeitig verschiedene Arten von Beherbergungsleistungen erbringen.
Zusatzleistungen sind nicht Teil der Beherbergungsleistung und können daher vom Gast nicht als Teil der jeweiligen Art der Beherbergungsleistung verlangt werden. Steht eine Leistung in direktem Zusammenhang mit einer bestimmten Art von Beherbergungsleistung und stellt somit einen Teil davon dar, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass dieselbe Leistung auch Teil einer anderen Art von Beherbergungsleistung ist, und daher kann der Gast sie im letzteren Fall nur als Zusatzleistung (einschließlich ihres Wertes) zu den mit dem Leistungserbringer vereinbarten Bedingungen (einschließlich ihres Wertes) in Anspruch nehmen.
Der Dienstleister informiert den Gast vor der Erbringung der Dienstleistung mündlich oder schriftlich über die Erbringung der verschiedenen Arten von Dienstleistungen, die in dem jeweiligen Zeitraum zur Verfügung stehen, und über den genauen Inhalt der erteilten Informationen.
Wenn der Dienstleister Programme als separate Dienstleistung anbietet und organisiert, wird er diese nur anbieten, wenn sich eine Mindestanzahl von Gästen dafür anmeldet, und er wird bei der Werbung für die zusätzliche Dienstleistung darauf hinweisen.
- Rechte und Pflichten der Vertragsparteien - Rechte und Pflichten der Vertragspartei
Die vorliegenden AGB, der Dienstleistungsvertrag, die beim Dienstanbieter geltenden Regeln und Vorschriften sowie die geltende Gesetzgebung definieren die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Die folgende Aufzählung erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern dient lediglich der Veranschaulichung, Hervorhebung und Benennung.
Im Rahmen des Dienstleistungsvertrags ist der Gast (und die mit ihm zusammen wohnende Person) berechtigt, das gebuchte Zimmer und die Einrichtungen des Hotels zu dem vorgesehenen Zweck zu nutzen, der im normalen Leistungsumfang enthalten ist und keinen besonderen Bedingungen unterliegt.
Der Gast kann sich über die Erbringung der Leistungen des Dienstleisters während seines Aufenthalts im Hotel beschweren. Das Recht des Gastes auf Reklamation erlischt nach seiner Abreise aus dem Hotel.
Der Gast (Kostenträger) ist dazu verpflichtet.
die im Rahmen des Dienstleistungsvertrags bestellten und in Anspruch genommenen Dienstleistungen bis zu dem im Dienstleistungsvertrag angegebenen Datum und auf die dort angegebene Weise zu bezahlen.
den vollen Betrag des Entgelts für die im Dienstleistungsvertrag genannten Dienste zu zahlen, auch wenn Sie diese nicht oder nur teilweise in Anspruch genommen haben, wenn die in den jeweils gültigen AGB genannten Bedingungen erfüllt sind (siehe auch: Kündigungsbedingungen, Nichtinanspruchnahme des Dienstes).
dem Dienstleister oder einem Dritten alle besonderen Kosten oder Schäden zu zahlen, die der Dienstleister oder ein Dritter im Zusammenhang mit einem Ereignis oder Vorfall erleidet, der nicht im Dienstleistungsvertrag aufgeführt ist, aber mit der Nutzung des Dienstes oder dem Verhalten des Dienstleisters oder eines Dritten zusammenhängt oder durch den Dienstleister oder einen Dritten oder im Zusammenhang mit diesem verursacht wurde (siehe z. B. auch: Krankheit oder Tod eines Gastes und Kapitel 18, Punkt 10).
Der Gast ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Kinder unter 14 Jahren unter seiner Verantwortung in allen Bereichen des Hotels, einschließlich des Zimmers und der Gemeinschaftsbereiche, nur unter Aufsicht eines Erwachsenen sind.
Der Gast ist verpflichtet, die Bestimmungen des Dienstleistungsvertrages und der jeweils gültigen AGB, die Bestimmungen der verschiedenen beim Dienstleister geltenden Hausordnungen sowie die geltenden Rechtsvorschriften einzuhalten.
Der Gast hat alles zu unterlassen, was dem friedlichen Aufenthalt und der Erholung im Hotel oder den Erfordernissen des menschlichen Zusammenlebens offenkundig zuwiderläuft, skandalöses oder unerträgliches Verhalten oder Straftaten.
Der Gast darf keine eigenen Speisen und/oder Getränke mit ins Hotel bringen.
XI. Rechte und Pflichten der Parteien - Rechte und Pflichten des Diensteanbieters
Der Leistungserbringer hat Anspruch auf den Gegenwert der bestellten oder in Anspruch genommenen Leistung, sofern im Leistungsvertrag oder in den anwendbaren AGB nichts anderes geregelt ist.
Der Leistungserbringer hat ein Pfandrecht an den Sachen des Gastes, die dieser zur Sicherung seiner Forderung aus der Leistung und dem damit verbundenen Gegenwert in das Hotel mitgebracht hat.
Der Dienstleister ist berechtigt, den Gast (und jede andere Person, die sich mit dem Gast aufhält) anzuweisen, polizeiliche oder andere Maßnahmen zu ergreifen, wenn dies erforderlich ist.
Der Dienstleister ist verpflichtet, die Bestimmungen des Dienstleistungsvertrages und der jeweils gültigen AGB sowie sonstige interne Regelungen einzuhalten und die Interessen und Rechte des Gastes bestmöglich zu vertreten und zu fördern.
Der Dienstanbieter ergreift alle Maßnahmen, die für die ununterbrochene Erbringung des Dienstes erforderlich sind.
Der Dienstleister ist verpflichtet, den Gegenwert oder einen Teil des Gegenwerts zu erstatten, wenn die in den jeweils gültigen AGB genannten Bedingungen erfüllt sind (siehe z.B.: Stornobedingungen).
XII. platzierungsgarantie
Ist der Dienstleister durch eigenes Verschulden (z.B. Überlastung, vorübergehende Betriebsstörungen usw.) nicht in der Lage, die im Dienstleistungsvertrag vorgesehenen Leistungen zu erbringen, so hat er unverzüglich für eine Unterbringung des Gastes zu sorgen.
Der Dienstanbieter muss:
die im Dienstleistungsvertrag enthaltenen Leistungen zu dem darin bestätigten Preis für den darin angegebenen Zeitraum oder bis zum Wegfall der Behinderung in einer anderen Unterkunft der gleichen oder einer höheren Kategorie zu erbringen/anzubieten. Alle zusätzlichen Kosten für die Bereitstellung der Ersatzunterkunft gehen zu Lasten des Dienstleisters.
dem Gast einen kostenlosen Telefonanruf zur Verfügung zu stellen, um ihn über jeden Wechsel der Unterkunft zu informieren
die Differenz zwischen dem Preis der dem Gast angebotenen Ersatzunterkunft und dem Preis der gebuchten Unterkunft wird vom Anbieter zurückerstattet
Kommt der Dienstleister diesen Verpflichtungen in vollem Umfang nach und hat der Gast die ihm angebotene alternative Unterkunft angenommen, so kann die Vertragspartei keine nachträgliche Entschädigung verlangen.
XIII. Annullierungsbedingungen
Sofern der Dienstleister keine anderen Bedingungen festgelegt hat oder die Vertragsparteien im Dienstleistungsvertrag keine anderen Bedingungen festgelegt haben, kann die Dienstleistung nach dem 7. Tag vor dem Anreisedatum ohne Vertragsstrafe storniert werden. In diesem Fall wird der gezahlte Gegenwert dem Gast (Kostenträger) in voller Höhe zurückerstattet und dem Dienstleister in der gleichen Weise erstattet, wie der Betrag beim Dienstleister eingegangen ist.
Wenn der Dienstleister keine anderen Bedingungen festgelegt hat oder die Vertragsparteien im Dienstleistungsvertrag keine anderen Bedingungen festgelegt haben und der Gast die Dienstleistung innerhalb von 7 Tagen vor dem Anreisedatum storniert, ist der Dienstleister berechtigt, den vollen Betrag des im Angebot (Dienstleistungsvertrag) angegebenen Gegenwerts als Vertragsstrafe zu berechnen. Der Dienstleister behält sich das Recht vor, in bestimmten, vom Dienstleister festgelegten Fällen, die straffreie Stornierungsfrist auf 30-60 Tage festzulegen, sofern gleichzeitig andere Bedingungen gelten. In solchen Fällen informiert der Anbieter die Gäste im Voraus.
Wenn der Gast die Dienstleistung durch Zahlung eines nicht erstattungsfähigen Gegenwerts bestellt hat, erhält der Gast den gezahlten Gegenwert nicht zurück, auch wenn die Dienstleistung storniert wird.
XIV. Belegung der Räume und Abreise
Der Gast und die mit ihm zusammen wohnende(n) Person(en) sind berechtigt, das der Leistung entsprechende Zimmer ab 15.00 Uhr am Anreisetag zu bewohnen und müssen das Zimmer bis spätestens 10.00 Uhr am Abreisetag verlassen.
Wenn der Gast (und jede andere Person, die sich mit ihm/ihr aufhält) das Zimmer, das der Dienstleistung entspricht, vor 15:00 Uhr am Anreisetag beziehen möchte, kann der Dienstleister den Betrag des Gegenwerts verlangen, der auf der Website und an der Rezeption angegeben ist und den AGB beigefügt ist.
In einem Doppelzimmer können maximal zwei Minderjährige unter 12 Jahren zusammen mit einem oder zwei erwachsenen Gästen untergebracht werden. Der Leistungserbringer kann nach individueller Vereinbarung von der Höchstzahl der Gäste abweichen.
Bei gemeinsamer Unterbringung von mehr als zwei Personen unter 12 Jahren müssen mehrere Zimmer im Voraus gebucht werden, wobei die unter Punkt 3 angegebene Höchstzahl von Personen zu berücksichtigen ist; der Dienstleister kann jedoch nach individueller Vereinbarung von der unter Punkt 3 angegebenen Personenzahl abweichen.
Verlässt der Gast das Zimmer dauerhaft vor Ablauf des angegebenen Zeitraums (Check-out-Datum), hat der Dienstleister Anspruch auf 100 % des Gegenwerts der bestellten Dienstleistungen.
Der Dienstleister ist berechtigt, jedes Zimmer, das vor dem Verfallsdatum, d.h. dem Abreisedatum, geräumt wird, weiterzuverkaufen.
- Erweiterung
Eine Verlängerung bedeutet eine Verlängerung des Servicevertrags um mindestens 1 Nacht.
Die vom Gast veranlasste Verlängerung der Nutzung der Dienstleistung bedarf in jedem Fall der vorherigen Zustimmung des Dienstleisters. Im Falle einer Verlängerung kann der Dienstleister die Rückerstattung der bereits erbrachten Leistung verlangen.
Der Leistungserbringer ist nicht verpflichtet, dem Verlängerungswunsch nachzukommen. Der Anbieter macht die Verlängerung davon abhängig, dass das Hotel voll belegt ist. Nimmt der Leistungserbringer das Verlängerungsgesuch an, kann er zusätzlich zu den Bestimmungen von Ziffer 15.2 verlangen, dass für den Verlängerungszeitraum ein neuer Leistungsvertrag abgeschlossen wird.
Für das Zimmer und die zu verlängernde(n) Dienstleistung(en) gelten die am ursprünglichen Check-Out-Datum gültigen Preise, ohne Abzüge. Der Anbieter kann nach billigem Ermessen zum Vorteil des Gastes von dieser Regel abweichen.
Der Gast muss die Rezeption des Hotels bis spätestens 10.00 Uhr am Tag des Check-outs über die Verlängerung der Nutzung des Service informieren.
XVI. Nichtinanspruchnahme des Dienstes
Im Falle eines Gastes, der ohne Vorankündigung nicht angereist ist, wird, wenn der Gast die im Dienstleistungsvertrag vorgesehene Dienstleistung erbracht hat, der Gegenwert der gesamten bestellten Dienstleistung, wie im vom Gast angenommenen und bestätigten Angebot angegeben, in Rechnung gestellt.
In diesem Fall ist der Gast (Kostenträger) verpflichtet, den nicht bezahlten Teil des Gegenwerts an den Leistungserbringer zu zahlen.
Wenn der Gast (Kostenträger) die Reservierung mit Kreditkartendaten (einschließlich Kreditkartendaten) garantiert hat, ist der Dienstleister berechtigt, das Konto der Kreditkarte bis zum Gesamtbetrag des Gegenwerts zu belasten.
Wenn der Gästeservice nicht erstattungsfähig ist. Wenn der Gast die Dienstleistung durch Zahlung eines Gegenwerts bestellt hat, wird dem Gast der gezahlte Gegenwert bei Nichterscheinen, d.h. bei Nichtinanspruchnahme der Dienstleistung, nicht erstattet.
Der Leistungserbringer kann für die Bestellung seiner Angebote zu Sonderkonditionen, Gruppenreisen oder Veranstaltungen andere als die oben genannten Bedingungen in einem individuellen Leistungsvertrag festlegen.
XVII. Krankheit oder Tod eines Gastes
Wenn der Gast (und/oder der Mitbewohner) während der Inanspruchnahme der Dienstleistung erkrankt und nicht in der Lage ist, in seinem eigenen Interesse zu handeln, bietet der Dienstleister medizinische Hilfe an.
Im Falle der Krankheit/des Todes eines Gastes kann der Dienstleister von den Angehörigen, den Erben oder dem Kunden des erkrankten/verstorbenen Gastes eine Entschädigung für die medizinischen und verfahrenstechnischen Kosten sowie für die Schäden am Zimmer oder am Hotel, an der Einrichtung und an der Beseitigung der Leiche verlangen.
Der Leistungserbringer hat Anspruch auf den Gegenwert der vom verstorbenen Gast vor seinem Tod in Anspruch genommenen Leistungen.
XVIII. die dem Dienstleister als Gegenleistung für die Dienstleistung geschuldete Gegenleistung und deren Bezahlung
Der Gast oder der Kostenträger zahlt das Dienstleistungsentgelt
durch Vorabüberweisung, und
Bargeld vor Ort, oder
vor Ort per Kreditkarte, oder
müssen durch ihre Kombination geregelt werden.
Die vom Dienstleister akzeptierten Kreditkartentypen werden vom Dienstleister auf der Website und an der Rezeption des Hotels veröffentlicht.
Der Gast ist berechtigt, dem Dienstleister den Gegenwert oder einen Teil des Gegenwerts in Euro zu zahlen, wobei in diesem Fall für die Umrechnung des Gegenwerts in ungarischen Forint in Euro der am Tag der Zahlung an der Hotelrezeption veröffentlichte und vom Dienstleister einseitig festgelegte Wechselkurs maßgebend ist.
Der Leistungserbringer differenziert das Preis-/Leistungsverhältnis (d.h. das Preis-/Leistungsverhältnis der Beherbergungsleistung und der Nebenleistung) aus dem Dienstleistungsvertrag nach dem Alter bei Unterbringung von 2 Erwachsenen im selben Zimmer wie folgt:
Im Alter von 0 bis 3 Jahren ist die betreffende Person nicht verpflichtet, für die Unterbringung in einem Zusatzbett im Rahmen des Dienstleistungsvertrags zu zahlen.
für Kinder zwischen 3 und 6 Jahren muss das betreffende Kind im Falle der Unterbringung in einem Zusatzbett 4.500 HUF an den Dienstleistungsanbieter zahlen
über 6 Jahren in einem Zusatzbett müssen 9.500 HUF an den betreffenden Dienstleister zahlen.
Der Gegenwert besteht aus drei Teilen:
Preis der Unterkunftsleistung
Wert der zusätzlichen Dienstleistung
Höhe der Steuern (Mehrwertsteuer und Kurtaxe)
Der Dienstanbieter garantiert die Nutzung des Dienstes
50%, was durch Vorauszahlung oder durch Angabe Ihrer Kreditkartendaten und durch Belastung des Dienstleisters mit dem Betrag von 50% des Gegenwerts der bestellten und bestätigten Dienstleistungen geschehen kann, oder
im Falle eines Sonderangebots, einer so genannten nicht erstattungsfähigen Bestellung, wird der Gesamtbetrag des Gegenwerts aller in dem vom Gast angenommenen und bestätigten Angebot oder in der Bestätigung angegebenen Leistungen zum Zeitpunkt der Bestellung in Rechnung gestellt, der dem Gast (Kostenträger) nicht erstattet werden kann.
Der Dienstleister macht die Inanspruchnahme der Dienstleistung von folgender Bedingung abhängig: Der Gast ist verpflichtet, den vollen Betrag des Gegenwerts gemäß der Bestätigung gleichzeitig mit dem Check-in an den Dienstleister zu zahlen, und zwar auf eine der in 18.1 genannten Arten. In der Praxis bedeutet dies die Vorauszahlung des verbleibenden Gegenwerts von 50% vor der Belegung des Zimmers.
Der Dienstleister hat im Angebot den Gegenwert für die Leistung und die zum Zeitpunkt des Angebots geltenden gesetzlichen Steuersätze anzugeben.
Die Vertragsparteien sind an den/die Gegenwert(e) gebunden, der/die in dem vom Gast angenommenen und bestätigten Angebot angegeben ist/sind, und können den Gegenwert der Dienstleistung nicht einseitig ändern.
Der Dienstleister muss im Folgenden auch ausdrücklich und beispielhaft auf zusätzliche Leistungen hinweisen, da diese von der üblichen Vertragspraxis abweichen und gegen ein zusätzliches Entgelt in Anspruch genommen werden können.
Obligatorischer Reinigungsdienst bei nicht üblicher Nutzung des Zimmers
Für den Fall, dass der/die Gast(e) oder Mitbewohner im Nichtraucherzimmer raucht/rauchen oder im Zimmer Tätigkeiten ausübt/ausüben, die mit der Beherbergungsleistung oder der Zusatzleistung unvereinbar sind und die über die normale Reinigung des Zimmers erheblich hinausgehen, ist der Dienstleister berechtigt, ein gesondertes Entgelt zu berechnen.
Die aktuellen Tarife für den Gegenwert des obligatorischen Reinigungsdienstes sind auf der Website und an der Hotelrezeption zu finden und gelten als Anhang zu den aktuellen AGB.
Übermäßiger Gebrauch
Verlässt der Gast (und die mit ihm zusammen wohnende(n) Person(en)) das Zimmer nicht innerhalb der Frist, ist der Dienstleister berechtigt, dem Gast die zusätzliche Nutzung des Zimmers in Rechnung zu stellen (im Folgenden "Gebühr für die zusätzliche Nutzung" genannt), deren Höhe vom Dienstleister auf der Website veröffentlicht wird und an der Rezeption erhältlich ist und als Anhang zu den vorliegenden AGB gilt.
Der Gast ist verpflichtet, dem Dienstanbieter die etwaige Gebühr für die Überschreitung der Nutzungsdauer als Teil des Gegenwerts zu zahlen.
Parken
Falls der Gast (und der/die Mitgast/e) einen Parkplatz benötigt, kann der Gast die Rezeption des Hotels über die Anfrage informieren. Der Dienstleister kann einen Gegenwert auf der Grundlage der Anzahl und Dauer der genutzten Parkplätze verlangen, der auf der Website und an der Hotelrezeption verfügbar ist und als Anhang zu den aktuellen AGB gilt.
Aktuelle Countervalues, Preise, Rabatte, Aktionen, Angebote und andere Angebote auf https://garzonplaza.hu werden auf der Website und an der Hotelrezeption bekannt gegeben.
Es steht dem Dienstleister frei, die angegebenen Preise ohne vorherige Ankündigung zu ändern, aber die Änderung hat keinen Einfluss auf die in der Bestätigung oder im Dienstleistungsvertrag angegebenen Gebühren.
Die aktuellen Zimmerpreise werden an der Rezeption des Hotels ausgehängt.
Die Preise für Zusatzleistungen sind an dem Ort erhältlich, an dem die Leistung in Anspruch genommen wird, z. B. die Preise für die Minibar im Zimmer.
Die jeweils gültigen Preise für die Dienstleistungen gelten als integraler Bestandteil und Anhang der jeweils gültigen AGB und sind in Verbindung mit den AGB zu lesen.
Der Dienstleister stellt die Rechnung(en) für den/die ihm zustehenden Gegenwert(e) gemäß den Bestimmungen der geltenden Rechtsvorschriften aus.
XIX. Bearbeitung von Beschwerden
Der Gast oder die mit ihm zusammen wohnende(n) Person(en) (nachfolgend Beschwerdeführer genannt) kann jede Beschwerde (nachfolgend Reklamation genannt) über das Verhalten, die Tätigkeit oder die Unterlassung des Dienstleisters oder einer Person, die im Interesse des Dienstleisters oder zu dessen Gunsten handelt, über die Qualität oder Nichterfüllung einer bestimmten Dienstleistung oder über die Qualität des Zimmers, seiner Gegenstände und der Qualität des Hotel (nachfolgend Reklamation genannt), die während der Dauer der Unterkunftsleistung auftreten kann, dem Dienstleister an der Rezeption des Hotels spätestens am Check-out-Tag mündlich oder schriftlich mitteilen.
Der Dienstanbieter untersucht die Beschwerde und beantwortet sie wie in der Richtlinie zur Behandlung von Beschwerden dargelegt.
- Haftung für Schäden
Der Dienstleister haftet für alle Schäden, die dem Gast durch das Verschulden von Mitarbeitern des Dienstleisters oder von Personen, die im Auftrag des Dienstleisters handeln, im Hotel entstehen.
Der Dienstleister haftet nicht für Schäden, die auf eine unvermeidbare Ursache zurückzuführen sind, die sich der Kontrolle der Mitarbeiter und Gäste des Dienstleisters entzieht, oder die der Gast selbst verursacht hat.
Der Dienstleister haftet für Schäden, die durch den Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung von Sachen des Gastes verursacht werden, nur dann, wenn der Gast die beschädigten Sachen in den zentralen Tresor des Hotels gelegt hat.
Die Haftung des Leistungserbringers ist ausgeschlossen, wenn der Leistungserbringer nachweist, dass die Beschädigung der im Zimmer oder im Zentralsafe untergebrachten Sachen auf eine unvermeidbare Ursache zurückzuführen ist, die nicht im Einflussbereich der Mitarbeiter des Hotels und der anderen Gäste oder des Gastes selbst liegt.
Der Dienstleister ist berechtigt, im Hotel Räume zu bezeichnen, zu denen der Gast (und/oder die mit ihm zusammen wohnende Person) keinen Zutritt hat und für die der Dienstleister nicht für Schäden haftet, die als vom Gast (und/oder der mit ihm zusammen wohnenden Person) verursacht gelten.
Der Leistungserbringer haftet für Schäden, die durch Mängel des Hotels verursacht werden, soweit sie nicht zusätzlich zur Vertragsverletzung oder nach den Regeln des vertragsbedingten Schadens zu beurteilen sind, wenn der Leistungserbringer gegen die Instandhaltungsregeln verstoßen hat und/oder wenn der Leistungserbringer nicht so gehandelt hat, wie es in der gegebenen Situation normalerweise zu erwarten wäre, um Schäden während der Instandhaltung zu vermeiden. Im Zweifelsfall ist der Dienstleister verpflichtet zu beweisen, dass die Wartungsregeln eingehalten wurden und dass der Dienstleister so gehandelt hat, wie es in der gegebenen Situation normalerweise zu erwarten wäre, um Schäden während der Wartung zu verhindern. Die Haftung des Dienstleisters für Schäden, die nicht auf einer Vertragsverletzung beruhen oder durch eine Vertragsverletzung verursacht wurden, richtet sich nach den Bestimmungen des Zivilgesetzbuches.
Der Höchstbetrag der Entschädigung durch den Dienstleistungserbringer ist im Gesetz V von 2013 festgelegt.
Der Gast ist verpflichtet, den Schaden unverzüglich nach seiner Entdeckung dem Leistungserbringer zu melden und dem Hotel alle erforderlichen Angaben zu machen, die zur Klärung des Schadenshergangs und ggf. zur Aufnahme einer polizeilichen Anzeige erforderlich sind.
Der Gast haftet für alle Schäden, die der Gast und/oder eine andere bei ihm wohnende Person dem Dienstleister oder einem Dritten zufügt, unabhängig davon, ob der Geschädigte das Recht hat, den Schaden direkt beim Dienstleister geltend zu machen.
Stellt sich nach der endgültigen Abreise des Gastes heraus, dass der Gast dem Dienstleister oder einem anderen Gast oder einem Dritten unzweifelhaft einen materiellen Schaden zugefügt hat, ist der Dienstleister berechtigt, den Betrag des Schadens vom Gast zu verlangen, auch wenn er über die Kreditkarte abgerechnet wird. In einem solchen Fall ist der Dienstleister verpflichtet, die Beweise, an denen kein Zweifel besteht, 3 Jahre lang im Originalzustand aufzubewahren und sie den zuständigen Behörden bei Bedarf zur Verfügung zu stellen.
Besteht nach der endgültigen Abreise des Gastes der Verdacht, dass der Gast dem Dienstleister oder anderen Gästen oder Dritten einen materiellen Schaden zugefügt hat, ist der Dienstleister verpflichtet, zur Klärung des Sachverhalts ein polizeiliches Verfahren gegen den Gast einzuleiten und alle in seinem Besitz befindlichen Beweismittel der zuständigen Behörde zu übergeben.
Der Dienstleister ist berechtigt, den Umfang des vom Gast und/oder der beim Gast wohnenden Person verursachten Sachschadens zu bestimmen. Wenn der Gast und/oder die bei ihm übernachtende Person die Höhe des vom Gast und/oder der bei ihm übernachtenden Person verursachten Schadens bestreitet, kann der Gast bei dem Vorgesetzten des Mitarbeiters, der die Höhe des Schadens festgestellt hat, Einspruch erheben. Wenn der Gast und/oder der Mitbewohner die Höhe des festgestellten Schadens immer noch nicht akzeptiert, kann er gemäß der jeweils geltenden Gesetzgebung den Rechtsweg beschreiten.
Übermittelt eine der Vertragsparteien der anderen Partei Daten auf einem digitalen Datenträger oder über das Internet, so hat sie dafür Sorge zu tragen, dass die Daten sicher und virenfrei sind, indem sie einen geeigneten Virenschutz einsetzt. Kommt eine Vertragspartei dieser Verpflichtung nicht nach und wird ein Computer oder ein System der anderen Vertragspartei beschädigt, so haftet die Vertragspartei, die ihre Verpflichtung verletzt hat, für den gesamten Schaden.
XXI. Datenverarbeitung
Die Datenverarbeitung richtet sich nach den Bestimmungen der jeweils gültigen Datenschutz- und Datensicherheitspolitik des Dienstleisters, die formal von den AGB getrennt ist.
XXII. Vertraulichkeit
Der Dienstleister erklärt, dass alle Informationen und Daten, die er in Bezug auf den Gast und/oder die Personen, die sich mit dem Gast aufhalten, erhalten hat, vertraulich behandelt werden und für einen Zeitraum von 10 Jahren ab dem Zeitpunkt ihrer Offenlegung vertraulich bleiben. Im Übrigen werden die Daten gemäß den Bestimmungen der Datenschutzrichtlinie geschützt.
XXIII Sonstige Bestimmungen
Soweit diese AGB dem Diensteanbieter ein Recht oder eine Pflicht einräumen, sind in erster Linie die Mitarbeiter des Diensteanbieters, die mindestens eine mittlere Führungsposition innehaben, wie z.B. der Front Office Manager, der Sales Manager und erst in zweiter Linie der Geschäftsführer des Diensteanbieters Berechtigte, Ausübende oder Erfüllende der Pflicht.
Ein Arbeitnehmer, der eine solche Position innehat, ist verpflichtet, die Umstände des Falles eingehend zu untersuchen und auf dieser Grundlage seine Rechte und Pflichten wahrzunehmen.
Ist der Gast oder sein Mitbewohner mit der Entscheidung des Mitarbeiters nicht einverstanden, kann er sich mit einer Beschwerde an den Vorgesetzten des Mitarbeiters wenden, es sei denn, die jeweils geltenden AGB sehen eine besondere Regelung für die Beilegung der Beschwerde vor.
Wenn der Dienstleistungsvertrag mit dem Dienstleister von Personen geschlossen wird, die den Dienst als Gäste gemeinsam auf der rechtmäßigen Seite nutzen, werden diese Gäste als Gesamtschuldner in Bezug auf den geschlossenen Vertrag betrachtet.
Sollte eine Bestimmung des Dienstleistungsvertrages und/oder der AGB, die Bestandteil des Dienstleistungsvertrages sind, ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Im Wege der Auslegung oder Ergänzung ist eine Regelung zu finden, die den mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck im Rahmen des rechtlich Zulässigen erreicht.
Bestimmte Bestimmungen des Dienstleistungsvertrags und der AGB sowie deren Anhänge sind, unabhängig davon, wo sie platziert oder mitgeteilt werden, von den Parteien als Teil der Vereinbarung zwischen den Parteien und in Übereinstimmung mit ihrem tatsächlichen Inhalt zu verstehen und anzuwenden.
Der Leistungserbringer ist berechtigt, die Informationen, Aktionen, Angebote und Ermäßigungen für die Erbringung der verschiedenen Arten von Beherbergungsleistungen und/oder Zusatzleistungen sowie die diesbezügliche(n) Richtlinie(n) jederzeit und in gleicher Weise wie die AGB einseitig zu ändern, wobei diese Änderungen den Inhalt der bereits abgeschlossenen Leistungsverträge nicht berühren.
Der Dienstanbieter behält sich das Recht vor, diese AGB aufgrund von Änderungen der gesetzlichen Grundlagen und anderer interner Regelungen zu ändern.
Die aktuelle Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist auf der Website https://garzonplaza.hu zu finden und liegt auch in Papierform an der Rezeption des Hotels aus.
Die AGB und ihre Änderungen treten mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Während der Laufzeit des Dienstleistungsvertrags und der AGB nehmen die Parteien bei ihren Tätigkeiten Rücksicht auf die Rechte und Interessen der anderen Partei, ohne deren Tätigkeit zu behindern oder zu beeinträchtigen, und bemühen sich nach Kräften, Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Dienstleistungsvertrag gütlich beizulegen.
In Bezug auf die hier nicht geregelten Angelegenheiten gelten für die Tätigkeit des Dienstleisters die jeweils gültigen ungarischen Gesetze und Vorschriften sowie die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches ohne besondere Regelung.
Datum: 15. November 2019
Balázs Károly Matusz
Geschäftsführender Direktor Garzon Pláza Kft.